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Recycling von Schiffen unter EU-Flagge


Kreislaufwirtschaft: EU-Kommission konsultiert zur Schiffsrecyclingverordnung
Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt



Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Rechtsrahmen für das Recycling von Schiffen unter EU-Flagge eingeleitet. Dabei werden eine Vielzahl von Akteuren befragt, etwa Schiffseigner, Verwertungsunternehmen, die Industrie, nationale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Bürger. Ziel ist es eine Bewertung verschiedener Aspekte: Wie gut wurde die Verordnung angewandt und wie hat sie sich bisher ausgewirkt? Wie gut trägt sie zu den allgemeinen politischen Zielen des Europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bei? Gibt es Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung?

Die eingegangenen Rückmeldungen werden in die laufende Bewertung der (seit 2013 geltenden) EU-Schiffsrecyclingverordnung einfließen. Die öffentliche Online-Konsultation läuft bis zum 7. Juni 2023.

Die meisten Schiffe werden aus Materialien gebaut, die sich für das Recycling eignen. Beim Abwracken von Schiffen werden Stahl, andere Schrottmetalle und verschiedene Arten von Ausrüstungen verfügbar und können weiterverwendet werden. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU abgewrackt, und zwar unter Bedingungen, die häufig für die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Umwelt schädlich sind.

Die EU-Schiffsrecyclingverordnung ist der einzige rechtlich verbindliche Rahmen, der das Schiffsrecycling auf internationaler Ebene regelt und darauf abzielt, die negativen Auswirkungen des Recyclings von Schiffen unter EU-Flagge deutlich zu verringern. Die Bewertung soll Anfang 2024 abgeschlossen sein. Je nach Ergebnis könnte die Kommission einen Prozess zur Überarbeitung der Verordnung einleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 20.06.23


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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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