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Resilienterer EU-Energiebinnenmarkt


Europäische Kommission schlägt neue Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse für einen stärker integrierten und resilienteren Energiemarkt vor
Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt




Die Europäische Kommission hat die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen. Es handelt sich dabei um grenzüberschreitende Energieinfrastrukturvorhaben, die wichtig für den Aufbau eines stärker integrierten und resilienteren EU-Energiebinnenmarkts und die Verwirklichung unserer Energie- und Klimaziele sind. Diese fünfte PCI-Liste umfasst 98 Vorhaben: 67 Vorhaben im Bereich Stromübertragung und -speicherung, 20 im Bereich Gas, sechs Vorhaben für Kohlendioxidnetze und fünf Vorhaben im Bereich der intelligenten Netze. Alle Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterliegen gestrafften Genehmigungs- und Regulierungsverfahren und kommen für eine finanzielle Unterstützung aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) der EU in Betracht.

Die 67 Stromübertragungs- und -speichervorhaben auf der PCI-Liste werden einen wichtigen Beitrag zu dem im Rahmen des europäischen Grünen Deals angehobenen Ziel für erneuerbare Energien leisten, während fünf Vorhaben für intelligente Netze die Effizienz der Netze steigern, die grenzüberschreitende Datenkoordinierung verbessern und für ein sichereres Netzmanagement sorgen werden.

Im Rahmen des Vorschlags werden keine neuen Gasinfrastrukturvorhaben unterstützt. Bei den wenigen ausgewählten Gasvorhaben, die bereits auf der vierten PCI-Liste aufgeführt waren, handelt es sich um Vorhaben, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit für alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Eine verstärkte Nachhaltigkeitsprüfung hat dazu geführt, dass eine Reihe von Vorhaben im Bereich Gas von der Liste gestrichen wurde.

Die Liste wurde im Rahmen der bestehenden Verordnung über die transeuropäische Energienetze (TEN-E) erstellt. Im Dezember 2020 schlug die Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vor, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.

Nächste Schritte
Nach seiner Annahme durch die Kommission wird der delegierte Rechtsakt mit der fünften PCI-Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Beide haben zwei Monate Zeit, um die Liste anzunehmen oder abzulehnen – ein Verfahren, das erforderlichenfalls um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften haben sie keine Möglichkeit, den Entwurf der Liste zu ändern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 18.02.22


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