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Terroristen missbrauchen das Internet


Kampf gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
Terroristische Online-Inhalte: EU-Kommission handelt, um Menschen vor Online-Radikalisierung und Rekrutierung durch Extremisten zu schützen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

Terroristische Online-Inhalte bleiben eine ernstzunehmende Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger und die Gesellschaft als Ganzes. Terroristen missbrauchen das Internet, um Botschaften zu verbreiten, die der Einschüchterung, Radikalisierung und Anwerbung dienen oder die Organisation von Terroranschlägen erleichtern sollen. Jüngere Terroranschläge in der EU, wie jener vom 12. Oktober 2022 in Bratislava, machen deutlich, wie terroristische Online-Inhalte zur Planung und Verübung solcher Anschläge beitragen können. Um dieser Bedrohung zu begegnen, hat die Europäische Kommission verschiedene freiwillige und gesetzgeberische Maßnahmen und Initiativen vorgeschlagen, die die terroristische Bedrohung verringern helfen sollen.

Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-Verordnung) bietet einen Rechtsrahmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass Hostingdienste-Anbieter, die Nutzerinhalte öffentlich zugänglich machen, gegen den Missbrauch ihrer Dienste für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgehen. Die TCO-Verordnung gilt seit dem 7. Juni 2022. Hostingdienste-Anbieter müssen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung der Behörden der Mitgliedstaaten entfernen. Zudem müssen sie Maßnahmen ergreifen, wenn ihre Plattformen terroristischen Inhalten ausgesetzt sind.

Die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte gilt für alle Hostingdienste-Anbieter, die Dienste in der EU anbieten. Dazu gehören Anbieter von Dienstleistungen in sozialen Medien und von Video-, Bild- und Audio-Sharing-Diensten. Gemäß der Verordnung müssen terroristischen Inhalten ausgesetzte Anbieter spezifische Maßnahmen ergreifen. Zudem sieht die Verordnung Sanktionen bei Verstößen und strenge Garantien zum Schutz der Grundrechte, insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit, vor. Sie enthält außerdem klare Anforderungen in Bezug auf die Nutzerentschädigung und auf jährliche Transparenzberichte der Hostingdienste-Anbieter und der zuständigen nationalen Behörden.

Nach der TCO-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine verantwortliche Behörde benennen, die mit angemessenen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist und insbesondere auch eine Kontaktstelle beinhaltet. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Sanktionen verhängt werden können, wenn Hostingdienste-Anbieter ihren Verpflichtungen gemäß der Verordnung nicht nachkommen. Finanzielle Sanktionen können sich auf bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des Hostingdienste-Anbieters belaufen.

Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission über die Maßnahmen informieren, die getroffen wurden, um den Verpflichtungen zur Benennung verantwortlicher Behörden und zur Festlegung von Vorschriften über Sanktionen nachzukommen. Ohne einen soliden Durchsetzungsrahmen würde das Ziel der TCO-Verordnung untergraben. Mit dem Beschluss soll sichergestellt werden, dass die betreffenden Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften möglichst schnell an die EU-Rechtsvorschriften anpassen.

Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Hintergrund
2015 rief die Kommission das EU-Internetforum ins Leben, um die freiwillige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Internetplattformen zu stärken. Das Forum ermöglicht einen Austausch über Trends und Entwicklungen bei der Nutzung des Internets durch Terroristen sowie die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.

Das Bekenntnis zum Kampf gegen Terrorismus sowie organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität wurde in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion 2020-2025 bekräftigt. Auch in der im Dezember 2020 vorgelegten Agenda für Terrorismusbekämpfung wurde der Schwerpunkt auf die Prävention von Radikalisierung online und offline gelegt, unter anderem durch die Vorlage eines Vorschlags für die TCO-Verordnung. Schließlich wurde die TCO-Verordnung am 29. April 2021 durch die gesetzgebenden EU-Organe angenommen.

Um terroristische Inhalte im Internet, auch in den sozialen Medien, aufzuspüren, zu untersuchen und dagegen vorzugehen, entwickelt die EU-Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) derzeit eine EU-Plattform zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte (PERCI) – ein zentrales System, das alle Mitgliedstaaten verbindet, damit Meldungen und Entfernungsanordnungen leichter eingereicht werden können. Alle Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, dieses System im Sinne einer einfacheren Umsetzung der TCO-Verordnung zu nutzen. PERCI wird eine Koordinierung an allen Tagen der Woche rund um die Uhr sowie einen Informationsaustausch in Echtzeit ermöglichen und die Transparenzberichterstattung über Tätigkeiten im Anwendungsbereich der TCO-Verordnung erleichtern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 17.04.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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