Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überwachung von Desinformation


Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Kommission begrüßt neue künftige Unterzeichner und fordert eine rasche und konsequente Überarbeitung
In den Leitlinien wird gefordert, alle Kapitel des Kodex zu stärken: Die Kommerzialisierung von Desinformation muss eingeschränkt und die Maßnahmen gegen manipulative Techniken müssen verstärkt werden



Das Thema Desinformation steht nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission. Acht neue künftige Unterzeichner haben sich gestern auf der jüngsten Tagung der Versammlung der Unterzeichner dem Überarbeitungsprozess des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation angeschlossen. Sie haben ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, im Rahmen der gestärkten Fassung des Kodex selbst Verpflichtungen einzugehen. Der Kodex ist der weltweit erste solche Rahmen, in dem Verpflichtungen der Plattformen und der Branche bei der Bekämpfung von Desinformation festgelegt sind. Die Überarbeitung des Kodex stützt sich auf die im Mai herausgegebenen Leitlinien der Kommission, in denen dargelegt wird, wie der derzeitige Kodex gestärkt werden sollte, um entschlossen auf Desinformation zu reagieren. Zu den neuen künftigen Unterzeichnern zählen Online-Videoplattformen wie Vimeo, neuartige soziale Netzwerke wie Clubhouse und Anbieter von Werbetechnologie wie DoubleVerify sowie Organisationen, die besonderes Fachwissen und technische Lösungen zur Bekämpfung von Desinformation bereitstellen, wie Avaaz, Globsec, Logically, NewsGuard und WhoTargetsMe.

Wie die jüngsten Wahlkampagnen und die Berichte der Unterzeichner über das Programm zur Überwachung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 zeigen, sind erhebliche zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Flut schädlicher Desinformation einzudämmen. Der aktuelle Kodex war ein guter erster Schritt in diese Richtung, jedoch hat die Bewertung der Kommission von 2020 bedeutende Unzulänglichkeiten offenbart. Dazu gehören eine uneinheitliche und unvollständige Anwendung des Kodex auf verschiedenen Plattformen und in den Mitgliedstaaten, Lücken bei der Erfüllung der im Kodex enthaltenen Verpflichtungen, das Fehlen eines geeigneten Überwachungsmechanismus, einschließlich zentraler Leistungsindikatoren, das Fehlen von Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zu den Daten der Plattformen für die Desinformationsforschung und eine begrenzte Beteiligung von Interessenträgern, insbesondere aus der Werbebranche. Die Kommission erwartet, dass die Unterzeichner die Leitlinien bei der Überarbeitung des Kodex genau befolgen, damit er den Erwartungen an ein starkes EU-Instrument gerecht wird.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, erklärte dazu: "Ich freue mich, dass neue Akteure aus den einschlägigen Sektoren unserer Aufforderung nachkommen und sich an der Überholung des Verhaltenskodex beteiligen. Ich ermutige andere, darunter Plattformen, Messaging-Dienste und Akteure aus dem Ökosystem der Online-Werbung, sich dem Kodex so bald wie möglich anzuschließen, damit sie den Prozess mitgestalten können. Der gestärkte Kodex darf nicht hinter den Erwartungen zurückbleiben, die wir in unseren Leitlinien vom Mai formuliert haben. Online-Akteure tragen eine besondere Verantwortung in Bezug auf die Verbreitung und Kommerzialisierung von Desinformation. Entsprechende Dienste müssen von Grund auf transparenter, verantwortlicher und sicherer gestaltet werden."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Ich begrüße es, dass sich immer mehr Online-Plattformen, Technologieanbieter, zivilgesellschaftliche Organisationen und Fachverbände förmlich zur Bekämpfung von Desinformation verpflichten. Der Privatsektor sollte ambitioniert sein und den neuen EU-Vorschriften für digitale Dienste bereits jetzt vorgreifen. Es ist an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen."

Die Kommission ruft alle anderen Interessenten, die zu dem gestärkten Kodex beitragen können und bereit sind, Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Diensten einzugehen, dazu auf, ihr Interesse an der Unterzeichnung des gestärkten Kodex zu bekunden und sich so bald wie möglich an der Ausarbeitung zu beteiligen. Dieser Aufruf richtet sich insbesondere an die in der EU tätigen etablierten und neuen Plattformen sowie einschlägige Interessenträger im Ökosystem der Online-Werbung (z. B. Ad-Börsen, Ad-Tech-Anbieter, werbetreibende Marken, Kommunikationsagenturen), andere Akteure, die Dienste anbieten, die zur Kommerzialisierung von Desinformation genutzt werden können (z. B. elektronische Zahlungsdienste, E-Commerce-Plattformen, Crowdfunding-/Spendensysteme), private Messaging-Dienste sowie Beteiligte, die Ressourcen oder Fachwissen für das wirksame Funktionieren des Kodex beitragen können. Der gestärkte Kodex sollte neue maßgeschneiderte Verpflichtungen enthalten, die dem Umfang und der Art der von den Unterzeichnern erbrachten Dienste entsprechen. Dabei wird von den Unterzeichnern erwartet, dass sie entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf alle ihre Dienste eingehen.

Berichte über das Programm zur Überwachung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 und über die Maßnahmen der Plattformen im Sommer
Im Rahmen der regelmäßigen Überwachung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 veröffentlicht die Kommission heute auch die Berichte von Google, Facebook, Twitter, TikTok und Microsoft über die von den Plattformen im Juli und August ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation über COVID-19 und Impfstoffe. Wie in der gemeinsamen Mitteilung von 2020 vorgesehen, unterstützt die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) die Kommission beim COVID-19-Überwachungsprogramm mit ihrem Fachwissen. Die ERGA wird ihren Bericht über das Überwachungsprogramm voraussichtlich in den kommenden Wochen vorlegen.

Hintergrund
Der Verhaltenskodex wurde im Oktober 2018 erstellt. Wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie (EDAP) angekündigt, hat die Kommission im Mai 2021 Leitlinien für die Stärkung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation herausgegeben, um die in der Bewertung des Kodex durch die Kommission von 2020 festgestellten Unzulänglichkeiten anzugehen. Dabei stützt sie sich auf die Erkenntnisse aus dem Programm zur Überwachung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19. Der Vorschlag der Kommission für das Gesetz über digitale Dienste schafft einen Koregulierungsrahmen für Verhaltenskodizes wie diesen.

In den Leitlinien wird gefordert, alle Kapitel des Kodex zu stärken: Die Kommerzialisierung von Desinformation muss eingeschränkt und die Maßnahmen gegen manipulative Techniken müssen verstärkt werden. Nutzer sollten Zugang zu Instrumenten haben, um Desinformation zu erkennen und zu melden und sich sicher im Online-Umfeld zu bewegen. Mit dem Kodex sollte auch der Umfang der Faktenprüfung in allen Mitgliedstaaten und Sprachen erhöht und der Zugang zu den Daten der Plattformen für die Forschung drastisch verbessert werden. Darüber hinaus sollten die Unterzeichner ein öffentlich zugängliches Transparenz-Zentrum einrichten. Eine ständige Taskforce wird für die Anpassung des Kodex an technologische, gesellschaftliche, marktwirtschaftliche und gesetzliche Entwicklungen sorgen. Der gestärkte Kodex muss durch einen wirksamen Überwachungsrahmen ergänzt werden, der auf klaren zentralen Leistungsindikatoren zur Messung der Wirksamkeit der im Rahmen des Kodex von 2021 durchgeführten Maßnahmen beruht. Die Unterzeichner sollten den überarbeiteten Kodex bis Ende 2021 vorlegen.

Während der COVID-19-Krise haben sich die Unterzeichner wirksam an einem speziellen Überwachungsprogramm beteiligt. Er hat sich als wirksame Transparenzmaßnahme erwiesen, um die öffentliche Rechenschaftspflicht der Plattformen zu gewährleisten, und stellte einen Stresstest für den Kodex dar. Gleichzeitig hat das COVID-19-Programm eine Reihe von Unzulänglichkeiten aufgezeigt, die mit einem gestärkten Kodex angegangen werden müssen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.10.21
Newsletterlauf: 03.12.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen