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Umfassendes Regelwerk für Online-Plattformen


Paket zu digitalen Diensten: EU- Kommission begrüßt Annahme des neuen EU-Regelwerks für digitale Dienste durch das Europäische Parlament
Das Gesetz über digitale Dienste ermöglicht den Schutz der Nutzerrechte im Internet




Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte, die die Kommission beide im Dezember 2020 vorgeschlagen hatte, durch das Europäische Parlament. Das Paket zu digitalen Diensten enthält ein erstes umfassendes Regelwerk für die Online-Plattformen, von denen wir alle in unserem Alltag abhängen. Diese neuen Vorschriften werden in der gesamten EU gelten und einen sichereren und offeneren digitalen Raum schaffen, der auf der Achtung der Grundrechte beruht.

Die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Das Europäische Parlament hat ein weltweites Novum angenommen, das der strengen, ehrgeizigen Regulierung von Online-Plattformen dienen wird. Das Gesetz über digitale Dienste ermöglicht den Schutz der Nutzerrechte im Internet. Das Gesetz über digitale Märkte schafft faire, offene Online-Märkte. So kann beispielsweise auch gegen illegale Hassrede im Internet vorgegangen werden. Darüber hinaus müssen online gekaufte Produkte sicher sein. Große Plattformen werden davon absehen müssen, allein im eigenen Interesse zu handeln. Sie werden ihre Daten nun mit anderen Unternehmen teilen und mehr App-Stores zulassen müssen. Denn mit der Größe kommt auch mehr Verantwortung – große Plattform müssen bestimmten Pflichten nachkommen und dürfen bestimmte Dinge nicht tun."

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Vor zehn Jahren haben wir das Thema der Banken, die für eine Insolvenz zu groß sind – also ‚too big to fail‘ – abgeschlossen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte schließen wir nun das Kapitel der Plattformen ab, die zu groß für Achtsamkeit sind – ‚too big to care‘. So schaffen wir endlich einen digitalen Binnenmarkt, den größten in der ‚freien Welt‘. Für unsere 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden überall in der EU dieselben vorhersehbaren Regeln gelten, um allen einen sichereren und gerechteren digitalen Raum zu bieten."

Die Annahme des Pakets zu digitalen Diensten im Europäischen Parlament in erster Lesung folgt auf die politische Einigung, die die beiden gesetzgebenden Organe am 24. März bzw. am 23. April dieses Jahres über das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste erzielt hatten. Die neuen Vorschriften werden für die größten in der EU tätigen Online-Plattformen von der Kommission durchgesetzt werden. Die Kommission ergreift alle notwendigen Schritte, um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sobald die Vorschriften in Kraft getreten sind.

Nächste Schritte
Nachdem das Europäische Parlament das Paket zu digitalen Diensten in erster Lesung angenommen hat, müssen die beiden Texte nun noch vom Rat der Europäischen Union förmlich angenommen werden. Nach der Unterzeichnung werden das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte im Amtsblatt veröffentlicht. Beide Rechtsakte treten dann zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Herbst dieses Jahres in Kraft.

Hintergrund
Die Kommission hatte ihre Vorschläge für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte am 15. Dezember 2020 vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 24. März 2022 über das Gesetz über digitale Märkte und am 23. April 2022 über das Gesetz über digitale Dienste.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 07.09.22


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