Verringerung des Verwaltungsaufwands
Vereinfachung der EU-Vorschriften für Bürger und Unternehmen: Erhebung zeigt Fortschritte
"One in, one out" stellt eine Art "Kostenbremse" dar, d. h. alle neuen Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Befolgung von Vorschriften entstehen, werden quantifiziert
Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufwandserhebung 2022 veröffentlicht, in der sie ihre Bemühungen und Fortschritte bei der Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften skizziert. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau: "Dieser jährliche Überblick zeigt, dass wir unsere Bemühungen um Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands fortsetzen und sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen keine unnötigen Belastungen für Bürger und Unternehmen mit sich bringen."
Erste Lehren aus dem "One-in-one-out"-Grundsatz
"One in, one out" stellt eine Art "Kostenbremse" dar, d. h. alle neuen Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Befolgung von Vorschriften entstehen, werden quantifiziert und so weit wie möglich durch eine Verringerung der bestehenden Belastung ausgeglichen oder kompensiert. Die Kommission hat diesen Grundsatz im Jahr 2022 auf 52 Legislativvorschläge angewandt. Die angenommenen Vorschläge dürften den allgemeinen Verwaltungsaufwand um 7,3 Milliarden Euro verringern. Die meisten Kosteneinsparungen werden im Rahmen der Prioritäten der Kommission "Ein Europa für das digitale Zeitalter" und "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen" erzielt werden, insbesondere durch Digitalisierung und interoperable Lösungen.
Erfolge der Kommission bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands und Vereinfachungen – REFIT
Im Jahr 2022 schloss die Kommission Evaluierungen und Eignungsprüfungen ab und legte überarbeitete EU-Rechtsvorschriften vor, die den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden erheblich reduzieren können und Vereinfachungen gewährleisten. Die Initiativen decken ein breites Spektrum von Politikbereichen ab – von Klimaschutz und Wettbewerb, Justiz und Migration, Mobilität und Verkehr bis hin zum Binnenmarkt. Die Erhebung umfasst detaillierte Beispiele für diese Erfolge.
Folgemaßnahmen der Kommission zur Arbeit der Plattform "Fit for Future"
Die Plattform "Fit for Future" nahm in ihrem Jahresarbeitsprogramm zehn Stellungnahmen zu einem breiten Spektrum von Initiativen an. Dazu zählen u. a. eine unternehmensfreundliche Mehrwertsteuer, das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu Kapital, das Thema Lebensmittelverschwendung und -spenden sowie die REACH-Verordnung über Chemikalien. In der Erhebung werden die Empfehlungen der Plattform und die Folgemaßnahmen der Kommission zu allen Stellungnahmen aufgezeigt.
Die Kommission begrüßt weitere Vorschläge aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur Vereinfachung der EU-Politik. Sie können über das Portal "Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!" eingereicht werden.
Hintergrund
Die jährliche Aufwandserhebung ist Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), dem Regulierungskonzept der Kommission für eine faktengestützte und transparente Politikgestaltung. In der Mitteilung über bessere Rechtsetzung von 2021 wurden konkrete Verbesserungen im EU-Rechtsetzungsprozess vorgeschlagen, um die Erholung Europas zu fördern und EU-Rechtsvorschriften zukunftssicher zu gestalten. In diesem Rahmen wurde auch der One-in-one-out-Grundsatz eingeführt. Die Plattform "Fit for Future" – eine hochrangige Expertengruppe aus nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Mitgliedern des RegHub-Netzes des Ausschusses der Regionen – wurde 2020 eingerichtet, um die Arbeiten der Kommission zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu ergänzen.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 19.10.23
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