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Verringerung des Verwaltungsaufwands


Vereinfachung der EU-Vorschriften für Bürger und Unternehmen: Erhebung zeigt Fortschritte
"One in, one out" stellt eine Art "Kostenbremse" dar, d. h. alle neuen Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Befolgung von Vorschriften entstehen, werden quantifiziert



Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufwandserhebung 2022 veröffentlicht, in der sie ihre Bemühungen und Fortschritte bei der Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften skizziert. Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau: "Dieser jährliche Überblick zeigt, dass wir unsere Bemühungen um Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands fortsetzen und sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften und -Initiativen keine unnötigen Belastungen für Bürger und Unternehmen mit sich bringen."

Erste Lehren aus dem "One-in-one-out"-Grundsatz
"One in, one out" stellt eine Art "Kostenbremse" dar, d. h. alle neuen Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aus der Befolgung von Vorschriften entstehen, werden quantifiziert und so weit wie möglich durch eine Verringerung der bestehenden Belastung ausgeglichen oder kompensiert. Die Kommission hat diesen Grundsatz im Jahr 2022 auf 52 Legislativvorschläge angewandt. Die angenommenen Vorschläge dürften den allgemeinen Verwaltungsaufwand um 7,3 Milliarden Euro verringern. Die meisten Kosteneinsparungen werden im Rahmen der Prioritäten der Kommission "Ein Europa für das digitale Zeitalter" und "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen" erzielt werden, insbesondere durch Digitalisierung und interoperable Lösungen.

Erfolge der Kommission bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands und Vereinfachungen – REFIT
Im Jahr 2022 schloss die Kommission Evaluierungen und Eignungsprüfungen ab und legte überarbeitete EU-Rechtsvorschriften vor, die den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden erheblich reduzieren können und Vereinfachungen gewährleisten. Die Initiativen decken ein breites Spektrum von Politikbereichen ab – von Klimaschutz und Wettbewerb, Justiz und Migration, Mobilität und Verkehr bis hin zum Binnenmarkt. Die Erhebung umfasst detaillierte Beispiele für diese Erfolge.

Folgemaßnahmen der Kommission zur Arbeit der Plattform "Fit for Future"
Die Plattform "Fit for Future" nahm in ihrem Jahresarbeitsprogramm zehn Stellungnahmen zu einem breiten Spektrum von Initiativen an. Dazu zählen u. a. eine unternehmensfreundliche Mehrwertsteuer, das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu Kapital, das Thema Lebensmittelverschwendung und -spenden sowie die REACH-Verordnung über Chemikalien. In der Erhebung werden die Empfehlungen der Plattform und die Folgemaßnahmen der Kommission zu allen Stellungnahmen aufgezeigt.

Die Kommission begrüßt weitere Vorschläge aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Institutionen zur Vereinfachung der EU-Politik. Sie können über das Portal "Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!" eingereicht werden.

Hintergrund
Die jährliche Aufwandserhebung ist Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), dem Regulierungskonzept der Kommission für eine faktengestützte und transparente Politikgestaltung. In der Mitteilung über bessere Rechtsetzung von 2021 wurden konkrete Verbesserungen im EU-Rechtsetzungsprozess vorgeschlagen, um die Erholung Europas zu fördern und EU-Rechtsvorschriften zukunftssicher zu gestalten. In diesem Rahmen wurde auch der One-in-one-out-Grundsatz eingeführt. Die Plattform "Fit for Future" – eine hochrangige Expertengruppe aus nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Unternehmen und Mitgliedern des RegHub-Netzes des Ausschusses der Regionen – wurde 2020 eingerichtet, um die Arbeiten der Kommission zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu ergänzen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 19.10.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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