Warum ein europäisches Chip-Gesetz?
Chip-Gesetz: Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems
Europäisches Chip-Gesetz – Fragen und Antworten: Die Wertschöpfungskette für Halbleiter in Europa hat viele Stärken, aber auch einige Schwächen
Halbleiterchips sind als wesentlicher Baustein digitaler und digitalisierter Produkte – etwa in Smartphones und Autos kritischen Anwendungen und Infrastrukturen für die medizinische Versorgung, Energie und Kommunikation und in der industriellen Automatisierung – für die moderne digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die große Chip-Knappheit infolge der COVID-19-Pandemie, mit der sowohl Europa als auch andere Regionen der Welt konfrontiert sind, hat eine Schwäche im Ökosystem offengelegt. Chips sind ein zentraler Bestandteil zahlreicher Arten von High-Tech-Produkten, die von der EU-Industrie hergestellt werden.
Europa muss seine Fähigkeiten im Halbleiterbereich ausbauen, nur so kann es seine Versorgung mit Halbleitern sichern und seine Wettbewerbsfähigkeit und technologische Führung in der Zukunft behaupten. Die Lieferketten dieses sowohl kapital- als auch wissensintensiven Sektors sind global, komplex und stützen sich derzeit auf einige wenige Produktionsstätten.
Wie sieht die derzeitige Situation Europas auf dem Markt für Halbleiter aus?
Die Wertschöpfungskette für Halbleiter in Europa hat viele Stärken, aber auch einige Schwächen. Kennzeichnend für den Halbleitersektor sind intensive FuE-Tätigkeiten, wobei die an der Spitze stehenden Unternehmen über 15 Prozent ihrer Einnahmen wieder in die Forschung im Bereich Technologien der nächsten Generation investieren. In der EU sind verteilt auf die gesamte Union weltweit führende Forschungs- und Technologieorganisationen und zahlreiche herausragende Universitäten und Forschungsinstitute ansässig. Sie leisten Pionierarbeit bei den Techniken, die für die Herstellung einiger der modernsten Chips der Welt benötigt werden.
Zudem ist Europa in Bezug auf die Werkstoffe und Geräte, die für den Betrieb großer Chip-Fertigungsanlagen erforderlich sind, sehr gut positioniert, wobei viele europäische Unternehmen entlang der Lieferkette eine wesentliche Rolle spielen.
Trotz dieser Stärken hat Europa lediglich einen Anteil von unter 10 Prozent am globalen Halbleitermarkt und ist weitgehend auf Lieferanten aus Drittländern angewiesen. Bei schweren Störungen der globalen Lieferkette läuft Europa Gefahr, dass die Chip-Reserven in einigen Industriezweigen (z. B. Automobilindustrie oder medizinische Geräte) innerhalb weniger Wochen aufgebraucht sind und so viele europäische Branchen zum Stillstand kommen.
Mit der Beschleunigung des digitalen Wandels, der jeden Teil unserer Gesellschaft durchdringt, steigt auch der Chip-Bedarf der Industrie und eröffnen sich neue Marktchancen.
Wie hat die Kommission das Halbleiter-Ökosystem bisher unterstützt?
Die EU arbeitet schon lange erfolgreich mit der Industrie zusammen und hat auf dem Gebiet der Halbleiter bereits verschiedene Programme und Maßnahmen zur Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) aufgelegt, in deren Rahmen öffentlich-private Partnerschaften in Form gemeinsamer Unternehmen entstanden sind, wie ECSEL und die Partnerschaft für digitale Schlüsseltechnologien (KDT). Der Europäische Innovationsrat (EIC), der Eigenkapitalinvestitionen in bahnbrechende Innovationen unterstützt, investiert im Rahmen seiner Arbeit bereits heute in den Aufbau dynamischer und resilienter Halbleiter-Ökosysteme. Senkung der Kosten, schnellere Entwicklung neuer Chip-Designs, geringerer Stromverbrauch und weniger Abfall bei der Herstellung sowie schnellere und effizientere Chips sind nur einige Beispiele für das EIC-Finanzierungsportfolio. Über sein Beschleunigungssystem wird der EIC Start-up-Unternehmen und KMU, die das Potenzial haben, mit ihren Innovationen im Halbleiter- und Quantentechniksektor neue Märkte zu schaffen, noch stärker unterstützen und ihnen bei der Weiterentwicklung ihrer Innovationen zur Marktreife und der Suche nach Investoren helfen.
Derzeit wird im Bereich Mikroelektronik und Kommunikationstechnik von einer großen Anzahl von Mitgliedstaaten ein neues wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) vorbereitet. Ein IPCEI ist ein Instrument der staatlichen Beihilfen, das es Mitgliedstaaten erlaubt, mit öffentlichen Mitteln Projekte zu kofinanzieren, sofern es sich um große, integrierte und grenzüberschreitende Projekte handelt, mit denen ein Marktversagen überwunden werden soll und die die Voraussetzungen für bahnbrechende Innovationen in Schlüsselsektoren und -technologien, bis hin zur ersten gewerblichen Nutzung, sowie für wichtige Infrastrukturinvestitionen mit positiven Ausstrahlungseffekten für die EU-Wirtschaft insgesamt schaffen.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bei nationalen FuEuI-Projekten im Halbleitersektor Beihilfen nach den FuEuI-Beihilfevorschriften, insbesondere nach dem FuEuI-Rahmen und den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, gewähren und nutzen diese Möglichkeit auch.
Bereits im Juli 2021 hat die Kommission die Industrieallianz für Prozessoren und Halbleiter ins Leben gerufen, in der Unternehmen, Vertreter der Mitgliedstaaten, Hochschulen, Nutzer sowie Forschungs- und Technologieorganisationen gemeinsam daran arbeiten, festzustellen, wo Lücken bei der Herstellung von Mikrochips bestehen und welche technologischen Entwicklungen Unternehmen und Organisationen unabhängig von ihrer Größe benötigen, um voranzukommen.
Mit dem Chip-Gesetz stärkt und erweitert die EU diese Zusammenarbeit innerhalb der Branche, um alle Akteure der Wertschöpfungskette, auch die Designer und Akteure auf der Nachfrageseite, einzubeziehen.
Woraus besteht das Paket zum europäischen Chip-Gesetz?
Die Kommission hat eine Mitteilung, zwei Verordnungsvorschläge und eine Empfehlung angenommen. In der Mitteilung werden die europäische Strategie und die dem Paket zugrunde liegenden Überlegungen dargelegt.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen nunmehr den Verordnungsvorschlag der Kommission für ein europäisches Chip-Gesetz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtern. Sobald die Verordnung erlassen ist, gilt sie unmittelbar in der gesamten EU.
Bis dahin sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Empfehlung zu folgen. Sie enthält ein Instrumentarium für die Überwachung des Chip-Ökosystems und die Eindämmung von Störungen dieses Systems. Dazu gehören auch Sofortmaßnahmen, die, sofern geeignet, ergriffen werden können, um bis zum Inkrafttreten der Verordnung dazu beizutragen, den derzeitigen Mangel zu beheben.
Wie sollen mit dem europäischen Chip-Gesetz die aktuellen Probleme gelöst werden?
Das Chip-Gesetz bietet den Mitgliedstaaten die einzigartige Möglichkeit, zum Nutzen von ganz Europa gemeinsam zu handeln. Der aktuelle Chip-Mangel ist allerdings ein systemisches Problem, für das es keine schnelle Lösung gibt.
Kurzfristig ermöglicht das in der Empfehlung dargelegte Instrumentarium eine unverzügliche Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Damit lassen sich zeitnahe Maßnahmen, die zur Überwindung der Krise für angemessen und notwendig erachtet werden, erörtern und beschließen.
Mittelfristig stärkt das Chip-Gesetz die Fertigung in der Union und unterstützt Expansion sowie Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette und sorgt so für eine größere Versorgungssicherheit und ein resilienteres Ökosystem.
Langfristig wird die technologische Führungsposition Europas gestärkt und gleichzeitig der Grundstein für die technologischen Fähigkeiten gelegt, die für den Wissenstransfer vom Labor in die Fertigung und die Positionierung Europas als Technologieführer auf innovativen nachgelagerten Märkten benötigt werden.
Was hat es mit der Initiative "Chips für Europa" auf sich?
Mit dieser Initiative, die einen Großteil der Finanzierung für das Chip-Gesetz beisteuert, werden bis 2030 öffentliche Investitionen der Union und der Mitgliedstaaten in Höhe von 11 Mrd. EUR gebündelt und beträchtliche private Investitionen mobilisiert. (Über andere Finanzierungstätigkeiten werden im Rahmen eines neuen EU-Chip-Fonds Kapitalbeteiligungen für Start-ups und Scale-ups in diesem Sektor mit einem geschätzten Gesamtwert von 2 Mrd. EUR unterstützt.)
Ziel der Initiative "Chips für Europa" ist es, die Kapazitäten der EU in den Bereichen Halbleitertechnik und Innovation zu stärken und dafür zu sorgen, dass Europa mittel- bis langfristig seine Führung in der Chip-Technologie behaupten kann. Sie wird die Verbreitung hochmoderner Instrumente für das Halbleiter-Design, Pilotanlagen für Prototypen der nächsten Chipgeneration und Prüfanlagen für innovative Anwendungen der neuesten Halbleitertechnik in ganz Europa sicherstellen. Außerdem werden modernste Technologien und technische Fähigkeiten im Bereich Quantenchips aufgebaut.
Die Initiative "Chips für Europa" wird im Rahmen der Programme "Digitales Europa" und "Horizont Europa" umgesetzt, wobei für die meisten ihrer Maßnahmen das neue Gemeinsame EU-Unternehmen für Chips genutzt wird. Mit dem Programm "Digitales Europa" wird der Aufbau digitaler Kapazitäten in zentralen digitalen Bereichen unterstützt: etwa in der Halbleitertechnologie, die Leistungssteigerungen vor allem beim Hochleistungsrechnen, in der künstlichen Intelligenz und in der Cybersicherheit unterstützt, sowie in der Entwicklung von Kompetenzen und beim Einsatz digitaler Innovationszentren. Mit dem Programm "Horizont Europa" werden neben der vorwettbewerblichen Forschung die technologische Entwicklung und Innovation im Bereich Werkstoffe und Halbleiter unterstützt.
Die Initiative wird auf der Führungsrolle Europas in der Forschung aufbauen, unter anderem auf den Fähigkeiten seiner führenden Forschungszentren, der wichtigsten Anbieter von Produktionsanlagen und starker Nutzersektoren.
Was schlägt die Kommission im Hinblick auf die Stärkung der Versorgungssicherheit der EU durch Investitionsanreize vor?
Investitionen in neue hochmoderne Produktionsanlagen sind unerlässlich, um die Versorgungssicherheit, die Resilienz der Lieferkette und Spillovereffekte sowie Interaktionen im Zusammenhang mit den Ökosystemen in der Union zu sichern und gleichzeitig signifikante positive Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt zu erzielen.
Um Anreize für solche Investitionen zu schaffen, werden in dem Verordnungsvorschlag zwei Arten von Anlagen definiert, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zur Versorgungssicherheit Europas beitragen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um so genannte "offene EU-Fertigungsbetriebe", die vor allem für andere Industrieakteure Komponenten entwerfen und herstellen, und um so genannte "integrierte Produktionsstätten", bei denen es sich um Fabriken handelt, die Komponenten für ihren eigenen Markt entwerfen und herstellen. Solche Einrichtungen müssen in Europa "die ersten ihrer Art" sein, und es wird erwartet, dass sich ihre Betreiber zu weiteren Investitionen in Innovationen im Halbleitersektor der Union verpflichten.
Werden Anlagen als eine der beiden Arten anerkannt, eröffnen sich eine Reihe von Vorteilen. Die Anerkennung ermöglicht den Zugang zu beschleunigten Genehmigungen in den Mitgliedstaaten für den Bau und den Betrieb der Anlagen.
Als "offene EU-Fertigungsbetriebe" oder "integrierte Produktionsstätten" anerkannte Anlagen haben vorrangigen Zugang zu Pilotanlagen, die im Rahmen der vorgeschlagenen Initiative "Chips für Europa" unter bestimmten Bedingungen eingerichtet wurden.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit in der Union können Mitgliedstaaten unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen solche Anlagen mit öffentlichen Geldern unterstützen. Bei ihrer beihilferechtlichen Prüfung wird die Kommission gegebenenfalls die positiven Auswirkungen solcher Anlagen auf das europäische Chip-Ökosystem berücksichtigen.
Wie wird die Kommission die staatliche Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Chip-Fertigungsanlagen nach den Beihilfevorschriften bewerten?
Es ist davon auszugehen, dass private Investitionen in Chip-Fertigungsanlagen öffentliche Unterstützung benötigen. Angesichts der äußerst hohen Marktzutrittsschranken und der Kapitalintensität des Sektors kann die Kommission zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, wie bereits in der Mitteilung "Eine Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen" angekündigt, in Erwägung ziehen, Beihilfen für solche Anlagen unmittelbar nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV genehmigen. Diese Bestimmung ermöglicht es der Kommission, staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zu genehmigen, wenn die positiven Auswirkungen solcher Beihilfen ihre potenziellen negativen Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb überwiegen.
Bei ihrer Prüfung muss die Kommission insbesondere sicherstellen, dass die Beihilfe
>> einen so genannten Anreizeffekt hat und erforderlich ist. Dies bedeutet, dass Beihilfen nur für Investitionen eines Vorhabens gewährt werden dürfen, die ohne öffentliche Unterstützung in der Union nicht getätigt würden.
>> angemessen ist, d. h. es gibt kein anderes Instrument, das den Wettbewerb weniger verzerren würde.
>> verhältnismäßig ist, d. h. sie muss auf das erforderliche Minimum beschränkt sein.
Um sicherzustellen, dass die positiven Auswirkungen staatlicher Beihilfen gegenüber den negativen überwiegen, sind u. a. folgende Aspekte relevant:
>> Die Anlagen müssen in Europa "die ersten ihrer Art" sein, was bedeutet, dass es in Europa noch keine entsprechenden Anlagen gibt. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Anlage "die erste ihrer Art" ist, wird die Kommission die Definition im vorgeschlagenen Chip-Gesetz berücksichtigen.
>> Durch die geförderte Anlage dürfen bestehende oder geplante private Initiativen nicht verdrängt werden.
>> Die öffentliche Unterstützung kann bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Finanzierungslücke decken, d. h. den Mindestbetrag, der notwendig ist, damit solche Investitionen in Europa getätigt werden.
Im Einzelfall kann ein Zusatznutzen als Ausgleich für Risiken von Wettbewerbsverzerrungen berücksichtigt werden, wie z. B. eine Stärkung der Halbleiter-Wertschöpfungskette, um die Versorgungssicherheit für europäische Unternehmen zu gewährleisten, die Chips in ihren Produkten verwenden. In dieser Hinsicht wird die Annahme von in der EU als vorrangig eingestuften Aufträgen, wie auch im vorgeschlagenen Chip-Gesetz vorgesehen, eine Rolle spielen. Ein positiver Beitrag, um qualifizierte Arbeitskräfte nach Europa zu holen.
Positive Auswirkungen auf Innovationen in Europa, die für KMU und Endnutzer vorteilhaft sind. In dieser Hinsicht wird die im vorgeschlagenen Chip-Gesetz als Voraussetzung für die Anerkennung von "offenen EU-Fertigungsbetrieben" und "integrierten Produktionsstätten" festgelegte Verpflichtung, in Innovationen zu investieren, eine Schlüsselrolle spielen.
Wie kann der Fachkräftemangel behoben werden?
In den letzten 20 Jahren hat die Nachfrage nach Elektronik-Fachkräften stetig zugenommen. 2018 waren in der Mikroelektronikindustrie in Europa 455.000 hochqualifizierte Arbeitnehmer direkt beschäftigt. Eine der größten Herausforderungen für den Sektor besteht darin, hoch qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren und zu halten.
Im Rahmen der Initiative "Chips für Europa" werden Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzerwerb und Umschulung gefördert. Unterstützt werden der Zugang zu Postgraduiertenstudiengängen in Mikroelektronik, kürzere Ausbildungslehrgänge, Vermittlung von Stellen bzw. Praktika, Lehrlingsausbildung und Ausbildung in hochmodernen Laboratorien. Darüber hinaus wird die Initiative ein Netz von Kompetenzzentren in ganz Europa unterstützen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Praktika und Lehrlingsausbildungen zu erhöhen, die Studierenden für die Möglichkeiten in diesem Bereich zu sensibilisieren und spezielle Stipendien für Master- und Promotionsstudiengänge zu fördern, auch mit dem Ziel, die Beteiligung von Frauen zu erhöhen.
Welche Investitionen sind erforderlich?
Die Ziele der Strategie lassen sich auf unterschiedlichsten Wegen erreichen. Hierfür sind enorme Investitionen erforderlich. Hierfür müssen die Investitionen der Union und der Mitgliedstaaten gebündelt werden und auch private Investoren müssen einen erheblichen Beitrag leisten.
Mit der dem EU-Chip-Gesetz zugrunde liegenden Strategie werden über 43 Mrd. EUR öffentlicher und privater Investitionen mobilisiert. Dieser Betrag beinhaltet 11 Mrd. EUR, die direkt auf der Grundlage der Initiative "Chips für Europa" bereitgestellt werden und die technologische Führung bei den Forschungs-, Entwurfs- und Fertigungskapazitäten bis 2030 unterstützen sollen.
Diese Investitionen ergänzen bereits laufende Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Bereich der Halbleiter, wie etwa die Programme "Horizont Europa" und "Digitales Europas" sowie die bereits von den Mitgliedstaaten geplante Unterstützung (beispielsweise im Zusammenhang mit den Aufbau- und Resilienzplänen oder nationalen bzw. regionalen Mitteln).
Erst im Dezember 2021 wurde das Gemeinsame Unternehmen "Digitale Schlüsseltechnologien" neu gegründet. Warum jetzt ein neues Unternehmen?
Die neue Generation der Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa kann flexibel an sich wandelnde Technologien, Märkte und politische Rahmenbedingungen angepasst werden. Durch die Änderung des Mandats des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien, das auf der Grundlage des einzigen Basisrechtsakts gegründet wurde, reagiert die Kommission auf einen dringenden Bedarf.
Das Chip-Gesetz bietet vielversprechende Möglichkeiten für ein breites Spektrum von Interessenträgern, nicht nur für die Chiphersteller, sondern auch für die Nutzerbranchen, den Verkehrssektor, die Gesundheitsversorgung, den Kommunikationssektor und die Fertigung. Das neue Gemeinsame Unternehmen für Chip sollte in dieser Hinsicht für neue Interessenträger offen sein.
Was ist das Ziel der an die EU-Länder gerichteten Empfehlung?
Die Kommission fordert den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf, das Europäische Chip-Gesetz so bald wie möglich zu erörtern. In der Zwischenzeit sind die Mitgliedstaaten gehalten, mit der Kommission bei der Überwachung der Halbleiterlieferkette und bei der Antizipierung möglicher Störungen zusammenzuarbeiten. Dabei sammeln und übermitteln sie Informationen über den aktuellen Stand der Halbleiterkrise in ihren nationalen Märkten und erörtern und beschließen geeignete, wirksame und angemessene Maßnahmen zur Bewältigung des aktuellen Mangels auf nationaler und Unionsebene. Durch diese unmittelbare Koordinierung können Schritte zur Überwindung der derzeitigen Knappheit unternommen werden, bis die Verordnung angenommen wird.
Was wird auf internationaler Ebene getan?
Die EU trägt durch die Erhöhung der Sicherheit ihrer Lieferkette und durch ihre Fähigkeit, leistungsstarke und ressourceneffiziente Halbleiter zu entwerfen und herzustellen, zu mehr Ausgewogenheit in der globalen Lieferkette für Halbleiter bei. Außerdem verfolgt die EU das übergeordnete Ziel, die globale, noch deutlich ansteigende Nachfrage zu befriedigen und ihren Anteil an diesem Wachstumsmarkt zu erobern.
Europa strebt den Aufbau ausgewogener Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern im Halbleitersektor an. Ziel dieser Partnerschaften ist eine Zusammenarbeit bei Initiativen von gemeinsamem Interesse und die Aufrechterhaltung der Lieferungen in Krisenzeiten.
Gleichzeitig sollte die EU auf einen plötzlichen Wandel der politischen Lage oder unvorhergesehene Krisen, die die Versorgungssicherheit der EU gefährden könnten, vorbereitet sein. Das im EU-Chip-Gesetz vorgesehene Krisenreaktionsinstrumentarium würde der EU die notwendigen Mittel an die Hand geben, um solchen Situationen zu begegnen und letztlich die allgemeine Resilienz Europas zu gewährleisten.
Wann wird das Chip-Gesetz in Kraft treten?
Die vorgeschlagene Verordnung wird im Europäischen Parlament und im Rat erörtert. Die Kommission wird die beiden gesetzgebenden Organe dabei unterstützen, so bald wie möglich zu einer Einigung zu gelangen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 28.04.22
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