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Weltweiter Mindeststeuersatz


G20: Kommission begrüßt historische Einigung auf gerechtere Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die internationalen Regeln für die Verteilung von Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen zwischen den Ländern sollen angepasst werden, um den sich wandelnden Geschäftsmodellen Rechnung zu tragen



Die Europäische Kommission hat die erzielte Einigung der G20 auf einen weltweiten Mindeststeuersatz begrüßt. Die Finanzministerinnen und -minister der G20 und die Zentralbanken wollen den internationalen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung fairer und stabiler gestalten. Mit diesem beispiellosen Konsens wird eine grundlegende Reform des internationalen Körperschaftsteuersystems in Gang gebracht. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni, der an den Gesprächen in Venedig teilnahm, erklärte: "Die G20 haben heute der historischen globalen Einigung über die Unternehmenssteuerreform zugestimmt, die vergangene Woche erzielt wurde und nun von 132 Ländern unterstützt wird. Damit wurde ein mutiger Schritt unternommen, der noch vor wenigen Monaten unmöglich schien. Dies ist ein großer Erfolg für die Steuerfairness, die soziale Gerechtigkeit und das multilaterale System."

Die Arbeiten der Kommission an einem Vorschlag für eine Digitalsteuer als eine neue Eigenmittelabgabe ruhen nun zunächst bis zum Herbst. Bis dahin soll es auf OECD/G20-Ebene eine endgültige Einigung zu den Beschlüssen der G20 geben. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten der EU-Kommission im Juli 2020 ursprünglich das Mandat erteilt, bis Juni 2021 einen Vorschlag für eine solche neue Eigenmittelabgabe vorzulegen.

Die G20 haben sich darauf geeinigt, dass Besteuerungsrechte neu verteilt werden, was bedeutet, dass die weltweit größten Unternehmen künftig überall dort Steuern zahlen müssen, wo sie Umsätze erwirtschaften. Gleichzeitig soll ein weltweiter effektiver Mindeststeuersatz von nicht weniger als 15 Prozent dazu beitragen, aggressive Steuerplanung einzudämmen und dem Wettbewerb um die niedrigsten Körperschaftsteuersätze ein Ende zu setzen. "Aber es bleibt noch viel zu tun. Wir haben bis Oktober Zeit, zu einer endgültigen Einigung zu gelangen", so Gentiloni weiter: "Ich bin optimistisch, dass wir bis dahin auch einen Konsens zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu diesem wichtigen Thema erzielen können."

Im Mittelpunkt der Arbeit unter der Schirmherrschaft des inklusiven Rahmens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stehen zwei zentrale Aspekte:

>> Die internationalen Regeln für die Verteilung von Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen zwischen den Ländern sollen angepasst werden, um den sich wandelnden Geschäftsmodellen – beispielsweise der Tatsache, dass Unternehmen an einem Ort tätig sein können, ohne dort auch physisch präsent zu sein – Rechnung zu tragen. Nach den neuen Regeln würde ein Anteil an den überschüssigen Gewinnen der größten und rentabelsten multinationalen Unternehmen an die Marktstaaten umverteilt, in denen die Verbraucher oder Nutzer ansässig sind.

>> Es soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen ihren gesamten Gewinn jedes Jahr zu einem effektiven Mindeststeuersatz versteuern. Dieser soll mindestens 15 Prozent betragen und würde für alle multinationalen Konzerne gelten, die einen weltweiten Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro erwirtschaften.

>> Die technischen Einzelheiten werden in den kommenden Monaten ausgehandelt, um im Oktober schließlich zu einer endgültigen Einigung zwischen allen 139 Mitgliedern des inklusiven Rahmens zu gelangen. Sobald weltweit eine einvernehmliche Einigung über beide Säulen erzielt ist, wird die Kommission – im Einklang mit der Steueragenda der EU und den Erfordernissen des Binnenmarkts – rasch Maßnahmen für ihre Umsetzung in der EU vorschlagen. (Europäische Kommisssion: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 27.10.21


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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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