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Widerrufsrecht & Vertragsverlängerung


Dating-Portal Parship verpflichtet sich zu EU-Verbraucherschutz
Die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten zuvor auf unklare Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung hingewiesen



Nutzer des Dating-Portals Parship sollen künftig klarer über die Nutzungsgebühren und die automatische Vertragsverlängerung informiert werden. Dazu hat sich das Unternehmen nach Gesprächen mit der EU-Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden verpflichtet. "Ich freue mich, dass Parship seine Praktiken mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang bringt. Alle Online-Dating-Dienste sollten diesem Beispiel folgen, um sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucher Vertrauen in die online verfügbaren Angebote haben", so EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Das Dating-Portal Parship hat die vorvertraglichen Informationen auf seinen Websites mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang gebracht. Die Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden hatten zuvor auf unklare Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung hingewiesen.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden nun weitere Schritte unternehmen, um die gesamte Branche an dieselben Standards zu binden und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu gewährleisten.

Das Netzwerk startete diese Aktion im Januar 2020 im Anschluss an eine koordinierte Überprüfung von Websites im Jahr 2019, bei der 50 Websites in 13 EU-Ländern überprüft und eine Reihe von Problemen im Zusammenhang mit unklaren Informationen über das Widerrufsrecht und die Vertragsverlängerung festgestellt wurden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.04.21
Newsletterlauf: 06.08.21


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Meldungen: Europäische Kommission

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