Worum geht es in der Bauprodukteverordnung?
Harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU
Fragen & Antworten: Überarbeitung der Bauprodukteverordnung
Mit der Bauprodukteverordnung soll sichergestellt werden, dass der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt gewährleistet wird. Zu diesem Zweck werden in dieser Verordnung harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU festgelegt.
Die bestehenden harmonisierten Vorschriften konzentrieren sich darauf, wie die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale erfasst werden kann, z. B. in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung. Der derzeitige Rechtsrahmen enthält auch harmonisierte Vorschriften für die CE-Kennzeichnung dieser Produkte. Dadurch wird sichergestellt, dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichen können.
Die Mitgliedstaaten sind jedoch für die Festlegung der Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen im Hoch- und Tiefbau verantwortlich.
Warum sollte die Bauprodukteverordnung überarbeitet werden?
Mit der Überarbeitung der Bauprodukteverordnung werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
>> Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts und des freien Verkehrs von Bauprodukten;
>> Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten;
>> Aktivierung des Beitrags des Bauökosystems zur Verwirklichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und Unterstützung des digitalen Wandels als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Systems.
>> Gewährleistung, dass harmonisierte Normen zur Wettbewerbsfähigkeit des Ökosystems beitragen und die Beseitigung von Markthindernissen fördern.
Insbesondere geht es darum, dass die derzeitigen Vorschriften zwar einen harmonisierten Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU gewährleisten, einige Aspekte jedoch einer Überarbeitung bedürfen. Dies gilt insbesondere für das aktuelle Verfahren zur Ausarbeitung harmonisierter Normen für Bauprodukte. Im Amtsblatt der EU wurden in den letzten Jahren nur sehr wenige harmonisierte EU-Normen veröffentlicht.
Die derzeitige Verordnung ist nicht für die Umsetzung weiter gefasster politischer Prioritäten, insbesondere im Hinblick auf den Europäischen Grünen Deal, geeignet. Darüber hinaus gilt es, die Einführung und Verbreitung digitaler Technologien zu beschleunigen.
Wie wird die neue überarbeitete Verordnung zur Verbesserung des Binnenmarkts für Bauprodukte beitragen?
Im Hinblick auf die Schaffung eines gut funktionierenden Binnenmarkts für Bauprodukte sieht der Vorschlag eine Reihe von Instrumenten vor, um das System der technischen Harmonisierung durch bessere Normen zu erschließen, die nationalen Handelshemmnisse für Produkte, die unter die Verordnung fallen, abzubauen, und die Durchsetzung und Marktüberwachung zu verbessern. Darüber hinaus wird der Vorschlag durch Vereinfachung für mehr Klarheit in den Vorschriften sorgen und so den Verwaltungsaufwand verringern und zur Gewährleistung sicherer Bauprodukte beitragen.
Wie wird die neue überarbeitete Verordnung zur Verbesserung der Normung von Bauprodukten beitragen?
Die Normungstätigkeiten für Bauprodukte sind derzeit zum Stillstand gekommen. Dies lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen, darunter veraltete Normungsaufträge, fehlende technische Inhalte im Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sowie rechtliche und technische Aspekte im Zusammenhang mit dem verbindlichen Charakter und der Vollständigkeit der Normen.
Im Einklang mit der EU-Normungsstrategie sieht die überarbeitete Verordnung vor, dass die Kommission tätig werden kann, wenn die Normen mangelhafte Qualität aufweisen oder nicht rechtzeitig für den Markt bereitgestellt werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Arbeit mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen einschlägigen Parteien fortsetzen, um die veralteten Normungsaufträge und den Besitzstand zu überarbeiten und sie zukunftssicher und nach dem neuesten Stand der Technik gestalten. Der Mitte 2020 eingeleitete "Prozess zur Bestandsaufnahme für die Bauprodukteverordnung" ist das Forum, in dem die harmonisierten Normen, die europäischen Bewertungsdokumente und die Rechtsakte der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Vertretern der Industrie und anderen einschlägigen Parteien erörtert und gestaltet werden.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Bauprodukteverordnung und der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte?
Ziel der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte ist es, nachhaltige Produkte als Standard auf dem EU-Markt zu etablieren und ihre Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Damit kann das Modell der Wegwerf-Gesellschaft (in der Produkte genommen, hergestellt, verbraucht und weggeworfen werden) vermieden werden und ein Großteil der Umweltauswirkungen eines Produkts wird in der Entwurfsphase bestimmt.
Die Initiative wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, indem Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch verringert werden. Sie wird der EU einen strategischen Nutzen bringen, indem sie unsere Ressourcenunabhängigkeit stärkt, auch vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen Lage. Sie wird den Binnenmarkt stärken und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen, insbesondere in den Bereichen Wiederaufarbeitung, Recycling und Reparatur.
Um eine Fragmentierung des EU-Binnenmarkts zu vermeiden, sind harmonisierte Vorschriften erforderlich. Mit der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte wird somit ein allgemeiner Rahmen vorgegeben; im Hinblick auf die spezifischen Merkmale von Produkten oder Produktkategorien werden hingegen feiner abgestimmte Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen. Entsprechend diesem Ansatz wird die überarbeitete Bauprodukteverordnung neben Sicherheits- und Funktionalitätsaspekten bei der Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Bauprodukte zur Anwendung kommen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil eine Abstimmung der Bauprodukteverordnung mit den für Bauarbeiten geltenden nationalen Bauvorschriften erforderlich ist.
Unter besonderen Umständen kann es jedoch gerechtfertigt sein, dass gezielte Bestimmungen im Zusammenhang mit Bauprodukten im Rahmen der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte zur Anwendung kommen. Dies gilt beispielsweise für Zwischenprodukte (mit Ausnahme von Zement) und energierelevante Bauprodukte, die bereits in der geltenden Ökodesign-Richtlinie geregelt sind (z. B. Heizgeräte, Heizkessel, Wärmepumpen, Wasser- und Raumheizungsgeräte, Ventilatoren, Kühl- und Lüftungssysteme sowie Fotovoltaikprodukte).
Was bedeutet die überarbeitete Bauprodukteverordnung in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauprodukten?
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung müssen die Hersteller Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitstellen. Darüber hinaus müssen sie mehrere Verpflichtungen erfüllen, so beispielsweise:
>> Produkte und ihre Verpackung so zu gestalten, herzustellen und zu verpacken, dass ihre ökologische Nachhaltigkeit insgesamt dem Stand der Technik Rechnung trägt;
>> Rezyklierbaren Materialien und durch Recycling gewonnenen Materialien den Vorzug geben;
>> Die Mindestanforderungen an den Recyclinganteil und andere Grenzwerte in Bezug auf Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit einhalten;
>> Gebrauchs- und Reparaturanleitungen für die Produkte in Produktdatenbanken bereitstellen;
Produkte und ihre Verpackung so zu gestalten, dass ihre Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und ihr Recycling erleichtert werden.
Wie kann ein Hersteller nachweisen, dass das Produkt alle EU-Anforderungen erfüllt?
Um nachzuweisen, dass die Produkte die EU-Anforderungen erfüllen, stellt der Hersteller eine Leistungserklärung und eine Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Der Hersteller erstellt eine technische Dokumentation, in der der Verwendungszweck und alle für den Nachweis der Leistung und Konformität erforderlichen Elemente beschrieben werden. Diese technische Dokumentation enthält die obligatorische oder fakultative Berechnung der ökologischen Nachhaltigkeit, die nach harmonisierten technischen Spezifikationen bewertet wurde, außer im Falle von gebrauchten, wiederaufbereiteten oder überschüssigen Produkten.
Wie werden die Bedürfnisse von Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen in der überarbeiteten Verordnung berücksichtigt?
Die überarbeitete Verordnung wird den Binnenmarkt für Bauprodukte verbessern und den freien Verkehr von Bauprodukten innerhalb der EU fördern. Der Vorschlag wird die Befolgungskosten minimieren, insbesondere durch ein leistungsfähigeres Normungsverfahren, klarere Bestimmungen, Anreize für die Wiederverwendung von Produkten, weniger zusätzliche nationale Anforderungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Hersteller, insbesondere KMU, in allen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus werden durch die geplante Arbeitsteilung und die technische Feinabstimmung mit der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte unnötige Kosten für Unternehmen, insbesondere KMU, vermieden. In dem Vorschlag wird das Potenzial der Digitalisierung voll ausgeschöpft, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, da die derzeitige Bauprodukteverordnung die Anwendung digitaler Werkzeuge nicht vorsieht.
Alle Informationen und Unterlagen können künftig in digitaler Form (z. B. digitaler Produktpass) verarbeitet und in einem Informationssystem gespeichert, geteilt und abgerufen werden. Dies wird zu mehr Transparenz entlang der Lieferketten führen und es ermöglichen, Daten im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung in Gebäudelogbüchern zu speichern und für Berechnungen zu verwenden, die nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, EPBD) erforderlich sind. Dies wird auch die Marktüberwachung erleichtern. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten Kleinstunternehmen, die nicht grenzüberschreitend tätig sind, von bestimmten Verpflichtungen der Bauprodukteverordnung ausnehmen.
Was unternimmt die Kommission darüber hinaus, um die Ökologisierung und Digitalisierung des Bauökosystems zu unterstützen?
Die Kommission hat im Rahmen der aktualisierten Industriestrategie einen Übergangspfad für das Ökosystem der Bauindustrie entwickelt, den sie gemeinsam mit der Industrie, den interessierten Parteien und Mitgliedstaaten ausgestaltet. Im Rahmen dieser Arbeiten veröffentlichte die Kommission im Dezember 2021 eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, in der Szenarien für eine stärker ökologisch und digital ausgerichtete und widerstandsfähigere Baubranche vorgeschlagen werden. Ein zukunftsfähiger Förderungs- und Regelungsrahmen, der Investitionen und den Aufbau von Vertrauen begünstigt, ist von entscheidender Bedeutung für die Widerstandsfähigkeit des Ökosystems und eine Voraussetzung für den doppelten Wandel.
Im Februar 2022 hat die Baubranche mit Unterstützung der Kommission eine Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des Kompetenzpakts ins Leben gerufen. Ziel der Partnerschaft ist es, in den nächsten fünf Jahren mindestens 25 Prozent der Beschäftigten im Baugewerbe weiterzubilden und umzuschulen, was drei Millionen Arbeitnehmern entspricht.
Darüber hinaus unterstützt die Kommission im Rahmen des Programms Horizont Europa auch Forschung und Innovation im Bereich ökologisch und digital ausgerichtete Baubranche. Dazu gehört auch die Finanzierung in Bereichen wie Abfallbewirtschaftung, digitale Baugenehmigungen und Logbücher sowie eine nachhaltige bauliche Umwelt im Rahmen der koprogrammierten Partnerschaft Built4People. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 05.04.22
Newsletterlauf: 25.05.22
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