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Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden


(24.04.12) - "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Der Grund: Im häufiger locken Abzocker Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen nicht ab. "Wir haben schon einiges erlebt, doch diese Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten", berichtete Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle", sagte Breithaupt-Endres.

Rufen Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück, existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation der Rufnummernanzeige. "Das hat zur Folge, dass Verbraucher keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen beschädigt wird", kritisierte Ministerin Dr. Merk.

Wichtig für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter info@vzbayern.de zu melden. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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