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Unlizenzierte Software in Deutschland


Non-Compliance bei der Softwarelizenzierung: Deutsche Unternehmen zahlen rund 2 Millionen Euro für unlizenzierte Software
Große Bereitschaft zur Lizenzierung bei öffentlichen Auftragnehmern: Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen

(27.02.13) - Deutsche Unternehmen, die 2012 wegen unlizenzierter Software von der BSA belangt wurden, zahlten rund 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Sie mussten weitere 620.000 Euro aufbringen, um ihre Softwarelizenzen auf einen ordnungsgemäßen Stand zu bringen. Die Summe der Schadenersatzzahlungen an die BSA im Rahmen des Rechtsprogramms in Deutschland wuchs damit um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Hinweise auf unlizenzierte Software kamen aus dem Dienstleistungssektor (18 Prozent aller Fälle), regional betrachtet lag Nordrhein-Westfalen vorn (27 Prozent). Der größte Fall betraf ein Schulungsunternehmen mit 1.200 Computern, das 525.000 Euro Schadensersatz bezahlen musste.

Unter den Fällen des Jahres 2012 waren mehrere Unternehmen, die den Großteil ihres Geschäfts mit öffentlichen Aufträgen machten. Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, sagte: "Das Vergaberecht sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Wenn wegen Urheberrechtsverletzungen ein Strafverfahren oder Zivilprozess anhängig ist, ist diese Gesetzestreue und Zuverlässig nicht mehr gewährleistet, und das Unternehmen wird von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Daher haben wir es mehrmals erlebt, dass Unternehmen nach einer Durchsuchung schnell die fehlenden Lizenzen erwarben und Schadensersatz leisteten, um die rechtswidrige Situation zu bereinigen und einen solchen Ausschluss zu vermeiden."

Ein ungewöhnliches Beispiel hierfür war ein Spezialunternehmen, das von Behörden mit der Bergung von Kampfmitteln beauftragt wurde und Software eines BSA-Mitglieds zur Bearbeitung von Kartenmaterial benutzte. Als nach dem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters ans Licht kam, dass diese Software unlizenziert war, erstattete die BSA Strafanzeige, und die Staatsanwaltschaft ließ eine polizeiliche Durchsuchung und Überprüfung der Computer durchführen. Innerhalb weniger Wochen schlossen die BSA und das Bergungsunternehmen dann einen Vergleich, mit dem das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab und sich verpflichtete, seine Software ordnungsgemäß zu lizenzieren und 70.000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.

Weitere Details des BSA-Rechtsprogramms 2012
>> Nach der Dienstleistungsbranche (18 Prozent) kamen die meisten Hinweise aus der Vertriebs- und der Agenturbranche (15 Prozent bzw. 11 Prozent).
>> Bayern (19 Prozent) und Niedersachsen (11 Prozent) waren nach Nordrhein-Westfalen (27 Prozent) die Bundesländer mit den meisten Hinweisen.
>> Die BSA bekam Hinweise auf Unternehmen mit zusammen 28.000 Computern.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA, sagte: "Zwei Gründe haben zum Anstieg der Schadensersatzzahlungen geführt. Zum einen ist dies der Erfolg unseres TV-Spots, mit dem wir auf das Problem unlizenzierter Software am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Zum anderen stellen wir fest, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei immer routinierter und effizienter im Umgang mit Softwarepiraterie geworden sind. Meistens treffen wir dort auf großen Sachverstand und Professionalität bei Delikten im digitalen Umfeld. Wir sind deswegen zuversichtlich, dass wir auch 2013 ein gutes Jahr in der Rechtsarbeit haben werden." (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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