Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Energiesteuerrichtlinie für Unternehmen


MES-Anwender: Neuregelung des Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe fordert zertifiziertes Energiemanagement-System und Energieeffizienzsteigerungen
MES speichern laut aktueller ISO Norm 22400-2 alle qualitäts- und produktionsrelevanten Produkt- und Energiedaten in einer integrierten Datenbasis

(22.04.13) - Die novellierte Energiesteuerrichtlinie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, hat es in sich. Die Nachfolgeregelung zur künftigen Entlastung durch den "Spitzenausgleich" gemäß § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz sieht vor, dass nur noch jene Firmen begünstig werden, die einen klaren Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines ISO 50001-konformen Energiemanagement-Systems sowie die nachweisliche Reduzierung der Energieintensität anhand konkreter Zielwerte im Zeitverlauf. Bei der Ermittlung dieser Kennzahl, welche den Gesamtenergieverbrauch je produzierter Gütereinheit beschreibt, sind Anwender von Manufacturing Execution Systemen (MES) klar im Vorteil.

"MES speichern laut aktueller ISO Norm 22400-2 alle qualitäts- und produktionsrelevanten Produkt- und Energiedaten in einer integrierten Datenbasis. Somit können diese Systeme jederzeit den direkten, produkt- und auftragsbezogenen Energieverbrauch ausweisen", so Andreas Kirsch, Leiter des DIN-Arbeitskreises AK3, Co-Convenor ISO TC 184/SC5/WG9 und Vorstand Guardus Solutions AG. Im Rahmen der ISO 22400-2 drückt sich dieser Kennwert im definierten Key Performance Indicator "Comprehensive Energy Consumption" aus. "Die Bedeutung effizienter Energie- und Ressourcenkonzepte wird aufgrund der Novellierung nochmals deutlich zunehmen. Diese Forcierung spiegelt sich auch in den Aktivitäten des Arbeitskreises AK3 im DIN NA 60-30-05 – dem Initiator der VDMA-Einheitsblätter 66412 Teil 1 und 2 – wider. Aktuell werden dort zentrale Energiekennzahlen auf nationaler Ebene diskutiert, welche im Laufe des Jahres durch den VDMA publiziert werden", ergänzt Volker Schnittler, Referent ERP- und PPS-Systeme beim VDMA-Fachverband Software, den Entwicklungsstand.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiv produzierender Unternehmen zu erhalten, genehmigte die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2012 Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz. Die nun beschlossene Nachfolgeregelung, welche ab 1. Januar 2013 für die nächsten zehn Jahre Gültigkeit hat, legt als Gegenleistung für die Gewährung des so genannten Spitzenausgleichs klare Energieeinsparziele fest. Ein Großteil der Unternehmen, die diese Steuerentlastung in Anspruch nehmen wollen, müssen nun für das Antragsjahr nachweisen, ein Energiemanagement-System eingeführt beziehungsweise bereits betrieben zu haben, das den Anforderungen nach ISO 50001 entspricht. "Mit dieser Vorgabe soll eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz und in der Folge eine Senkung des Energieverbrauchs sowie der damit verbundenen Kosten erreicht werden", erläutert Kirsch die Ziele der neuen Richtlinie.

Der Faktor Energieverbrauch spielt auch bei der zweiten Forderung der neuen Energiesteuerrichtlinie eine entscheidende Rolle: der Reduzierung der Energieintensität. Die Absenkung soll auf Basis nachzuweisender, gestaffelter Zielwerte erreicht werden: von 1,3 Prozent für das Bezugsjahr 2013 (Antragsjahr 2015) bis auf 5,25 Prozent im Bezugsjahr 2016 (Antragsjahr 2018). "Das Erreichen dieser Kenngrößen ist über ein jährliches Monitoring abzubilden, so dass entsprechende Kennzahlensysteme unumgänglich werden", so Schnittler weiter. Bei der Forderung nach Energiemanagement- und Kennzahlen-Systemen ist der Einsatz unterstützender Unternehmens-Software dringend geboten. Manufacturing Execution Systeme sind dabei die Hauptakteure.

Dank ihrer in der ISO 22400-2 definierten Leistungsumfänge erlauben sie die Bewertung direkter auftragsbezogener Energieverbräuche pro Anlage und Produkt. Damit wird der erforderliche Zusammenhang zwischen Produktionsauftrag, produzierter Menge und Ausschuss, Maschine und deren Zuständen sowie eingesetztem Werkzeug und Material in Bezug auf den Energieverbrauch hergestellt. Auf dieser Grundlage lassen sich energiebezogene Kennzahlen zur Ermittlung der notwendigen Energieintensität ermitteln und präzise Verbesserungsmaßnahmen zur Energiesenkung im Rahmen des Energiemanagement-Systems ableiten. (DIN-Arbeitskreis AK3: ra)

DIN-Arbeitskreis AK3: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen