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Auswirkungen der Zahlungsdiensterichtlinie


SEPA Round Table: Das deutsche Lastschriftverfahren wird nach Einführung der SEPA-Lastschrift zum 1. November voraussichtlich noch lange Jahre bestehen bleiben
PSD (Payment Service Directive) zwar bereits am 25.12.2007 in Kraft getreten, die konkrete Umsetzung der Gesetze ist jedoch erst zum 31.10.2009 verpflichtend


(11.03.09) - Neuerungen durch die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD) waren das zentrale Thema des achten SEPA Round Tables der easycash, der am 17. Februar in München stattfand. Der auf die Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisierte Rechtsanwalt und Bankkaufmann Christian Walz zeigte die zahlreichen durch die Zahlungsdiensterichtlinie bedingten Änderungen für die europäischen Zahlungslandschaft auf. Wie schon bei den vorherigen Round Tables führten die Ausführungen zu einer lebhaften Diskussion unter den Zuhörern aus Handel und Finanzbranche.

Auswirkungen der Zahlungsdiensterichtlinie (ZahlRL) unter der Lupe
"Neuer Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr – Quantensprung oder Sturm im Wasserglas": Unter diesem Titel zeigte Christian Walz von der Sozietät Aderhold Gassner den Zuhörern die konkreten Auswirkungen der Zahlungsdiensterichtlinie auf. Nach ihrer Verabschiedung durch die EU-Kommission am 24.04.2007 ist die so genannte PSD (Payment Service Directive) zwar bereits am 25.12.2007 in Kraft getreten; die konkrete Umsetzung der Gesetze ist jedoch erst zum 31.10.2009 verpflichtend.

"Während umfangreiche aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Neuerungen den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union von Grund auf restrukturieren und den nationalen Flickenteppich ablösen sollen", verhieß Walz "wird die konkrete Umsetzung in den Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich sein." Zahlreiche optionale Lösungen sorgen zwar einerseits für die Konsensfähigkeit der Richtlinie, schaffen aber auch Raum für abweichende Realisierungen. "Auch das deutsche Lastschriftverfahren", so Walz, "wird nach Einführung der SEPA-Lastschrift zum 1. November voraussichtlich noch lange Jahre bestehen bleiben: Schließlich ist die absolute Minderzahl der verarbeiteten Lastschriften grenzüberschreitend."

Kontrovers diskutiert wurde vor allem die Einführung der Rechtsform des Zahlungsinstituts als zusätzliche Kategorie für die Anbieter von Zahlungsdiensten. "Auch aufgrund der Vielzahl der Einzelinteressen der Mitgliedsstaaten", zeigte sich Willi Pfänder von der Metro AG überzeugt, "lässt vor allem die Ausgestaltung der entsprechenden SEPA-Produkte noch Platz für reichlich Diskussionsstoff." Die Vertreterin der Deutsche Bank AG, Petra Stange, ergänzte: "Änderungen werden kommen; insbesondere im Debitkartenbereich besteht Handlungsbedarf. Im Zweifelsfall wird die EU-Kommission hier auch früher als bisher regulatorisch eingreifen, die dahingehenden Signale sind eindeutig."

easycash: Auf dem Weg, Zahlungsinstitut zu werden
"easycash verfolgt das Vorhaben, Zahlungsinstitut zu werden", erläuterte Marcus W. Mosen, Geschäftsführer der easycash Holding. "Wir sind dabei, die von der Politik und dem Regulierer gestellten Hausaufgaben zu machen. Nicht zuletzt durch den Einstieg in das Debit-Acquiring haben wir den Grundstein gelegt, ein internationales Zahlungsinstitut zu werden." (easycash: ra)

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Weitere Informationen:
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