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Kultureller Wandel zu Open Government?


"Frag den Staat" – Neues Internetportal erleichtert Zugang zu Informationen aus Ministerien und Behörden
Mit Hilfe eines Web-Formulars können Informationsfreiheitsanfragen vereinfacht gestellt und an die entsprechende Behörde versendet werden


(10.08.11) – Das von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. betriebene Internetportal "Frag den Staat" ist online gegangen. Ziel des Portals ist es, zu einer zentralen Sammelstelle für Anfragen an Bundesministerien und -behörden im Internet zu werden. FragDenStaat.de unterstützt Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, dem Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind die Möglichkeiten und Potenziale der Bundesgesetze, nach denen Akteneinsicht beantragt werden kann, nicht bekannt. Die Hürde, eine Anfrage zu stellen, ist offenbar hoch. Das neue Portal will diese Hürde senken. Auf FragDenStaat.de sind alle Behörden des Bundes aufgelistet. Mit Hilfe eines Web-Formulars können Informationsfreiheitsanfragen vereinfacht gestellt und an die entsprechende Behörde versendet werden. Die Antwort der Behörde wird automatisch an die Plattform geleitet und dort zusammen mit der Anfrage des Nutzers veröffentlicht. So werden die angefragten Informationen für die gesamte Öffentlichkeit transparent und kostenlos einsehbar. Dank "FragDenStaat.de" müssen in Zukunft identische Anfragen nicht doppelt bearbeitet werden.

Stefan Wehrmeyer, Projektleiter FragDenStaat.de von Open Knowledge Foundation Deutschland: "Mit Hilfe des Webs lässt sich ein mächtiges, demokratisches Werkzeug wie die Informationsfreiheit optimal nutzen."

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland: "Informationsfreiheit ist im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit. Sie ermöglicht Rechenschaft und Kontrolle und ermächtigt den Bürger. Höchst enttäuschend und unverständlich ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes um mindestens ein Jahr zu vertagen."

Lynn Gogolin von Mehr Demokratie: "Der freie Zugang zu Informationen ist eine absolute Voraussetzung für unsere Demokratie. Bürgerinnen und Bürger müssen möglichst schnell und einfach an Antworten kommen. Dazu gibt es nun FragDenStaat.de. Auf Landesebene steht das allerdings noch aus."

Daniel Dietrich, Vorstand der Open Knowledge Foundation Deutschland: "Wir hoffen, mit der Plattform FragDenStaat.de den kulturellen Wandel zu Open Government in der staatlichen Verwaltung zu beschleunigen. Wir wollen den Gesetzgeber dabei unterstützen, die Informationsfreiheitsgesetzgebung deutlich nachzubessern. Die Bundesländer, die noch kein Landes-IFG haben, müssen dringend eines einführen. Auf Bundesebene sollten die unterschiedlichen Informationsgesetze zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden, um die Antragstellung zu erleichtern."

Das Portal soll auch die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und Journalisten unterstützen. Über FragDenStaat.de können sie Anfragen nicht-öffentlich stellen. Diese werden dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Dadurch wird die exklusive Nutzung von Informationen gewahrt. Gleichzeitig kann die Webseite als Quelle angegeben werden.

Vorbild von "FragDenStaat.de" ist die in Großbritannien sehr erfolgreiche Webseite "whatdotheyknow.com". 2010 wurden circa zwölf Prozent aller Informationsanfragen an zentrale staatliche Behörden über diese Webseite gestellt. Das sind etwa 5.200 Anfragen. In Deutschland wurden jährlich von 2006 bis 2010 durchschnittlich nur etwa 1.600 Anfragen nach dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist seit 2006 in Kraft. In elf Bundesländern bestehen zudem Landes-Informationsfreiheitsgesetze. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz. In Baden-Württemberg hat die rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom April 2011 die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes vereinbart. Wie Innenminister Reinhold Gall mitteilte, soll die laufende Evaluierung des Bundesgesetzes abgewartet werden.

Zum Start wird das Portal bereits von elf Organisationen und Initiativen unterstützt. Die Unterstützerorganisationen sind: Access Info Europe, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband e.V., Digitale Gesellschaft e.V., Legal Leaks, Mehr Demokratie e.V., netzwerk recherche e.V., n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung e.V., Open Data Network e.V. und Transparency International Deutschland e.V. Die Betreiberorganisation Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat sich im Februar 2011 gegründet. Die drei Mitarbeiter werden von der Open Knowledge Foundation aus Großbritannien finanziert. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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