Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
4. Internationale Anti-Geldwäsche-Tagung: Einen Schwerpunkt wird die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in den Ländern bilden
Vorträge beschäftigen sich u.a. mit der Rückführung von gestohlenen Vermögenswerten sowie der Geldwäschebekämpfung als Schnittstellenmanagement in einer Großbank
(08.04.08) - Am 22. April 2008 findet die 4. Internationale Anti-Geldwäsche-Tagung in München statt. Veranstalter ist die AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH. Die Tagung soll die Möglichkeit zum intensiven fachlichen Austausch zwischen Experten der Geldwäschebekämpfung aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz bieten. Behandelt wird ein vielfältiges und interessantes Spektrum an Themen im Umfeld der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung.
Besucher der Veranstaltung erhalten von Bankpraktikern sowie von Vertretern der FIUs aus Deutschland, Liechtenstein und Luxemburg Informationen über aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Institut bzw. Land. Einen Schwerpunkt wird die Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie in den Ländern bilden. Weitere interessante Vorträge beschäftigen sich u.a. mit der Rückführung von gestohlenen Vermögenswerten sowie der Geldwäschebekämpfung als Schnittstellenmanagement in einer Großbank.
Die Tagung bietet Ihnen erneut die Chance, sich im deutschsprachigen Europa grenzüberschreitend im Kollegenkreis über aktuelle Geldwäsche-Typologien auszutauschen und damit die Bekämpfung der Geldwäsche international zu verbessern. Ausgewiesene Experten aus fünf Ländern stellen in ihren Vorträgen die aktuellen Konzepte und Lösungsansätze vor.
Im Anschluss an die Vorträge besteht jeweils die Möglichkeit zur Diskussion mit den Referenten. Hierbei haben Sie wieder die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fragen und Wünsche in die Tagung einzubringen.
Diese Tagung wendet sich aus der Kredit- und Finanzwirtschaft an
>> Geldwäsche/rei-Beauftragte, Compliance Officer bzw. Mitarbeiter, die für die Verhinderung von Geldwäsche zuständig sind.
>> Mitarbeiter aus den Bereichen Privatkunden, Revision, operationelles Risiko, Zahlungsverkehr und Recht, die mit der Erkennung, Abwehr und Meldung von Geldwäsche-verdächtigen Transaktionen betraut sind.
Darüber hinaus an Vertreter der kreditwirtschaftlichen Verbände, der rechtsberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, der Bankenaufsicht sowie der Ermittlungsbehörden.
(AH Akademie für Fortbildung Heidelberg: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.