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"Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur"


"Berliner Erklärung": Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann

75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erfolgreich beendet

(08.04.08) - Zum Abschluss der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin hat der diesjährige Konferenzvorsitzende, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der die Datenschutzkonferenz im nächsten Jahr leiten wird, die Konferenzergebnisse vorgestellt.

Im Mittelpunkt der Datenschutzkonferenz stand die Frage, wie Datenschutz im 21. Jahrhundert gesichert werden kann. Sie hat hierzu eine "Berliner Erklärung" beschlossen.
Weiterhin wurden folgende Entschließungen gefasst:

>> Folgen des Urteils des BVerfG vom 27.02.2008 zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer
>> Novellierung des BKA-Gesetzes
>> Zuverlässigkeitsüberprüfungen außerhalb des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
>> Verwendung von Fluggastdaten (PNR-Daten) in Europa
>> Abkommen zum Datenaustausch mit den USA
>> Datenschutzgerechtes Identitätsmanagement
>> Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein in der jungen "Online-Generation"

Die Datenschutzkonferenz beschäftigte sich auch mit der Frage, ob - wie von Landespolitikern behauptet - datenschutzrechtliche Anforderungen die Gewährleistung des Kindeswohls behindern. Auf Basis der Vorarbeiten ihres Arbeitskreises "Gesundheit und Soziales" kamen die Datenschutzbeauftragten zu dem Ergebnis, dass derartige pauschale Schuldzuweisungen jeglicher Grundlage entbehrten. Die Datenschutzbeauftragten werden sich weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen, wie das Kindeswohl unter Wahrung besonderer Vertrauensbeziehungen zwischen den Beteiligten gestärkt werden kann.

Auch der Arbeitnehmerdatenschutz war ein Thema auf der Konferenz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder treten bereits seit Jahren für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Der Deutsche Bundestag hat diese Position in wiederholten einstimmig angenommenen Entschließungen unterstützt. Die Datenschutzbeauftragten erwarten, dass die Bundesregierung jetzt endlich tätig wird.

Peter Schaar sagte:
"Wir brauchen eine neue Datenschutzkultur. Die Regelungen insbesondere zum Großen Lauschangriff, zur Telekommunikationsüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Online-Durchsuchung, zur automatischen Auswertung von Kfz-Kennzeichen und zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten haben die verfassungsrechtlich zwingende Balance zwischen Sicherheitsbefugnissen der staatlichen Behörden und persönlicher Freiheit der Bürgerinnen und Bürger missachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen diese Balance wieder hergestellt und damit auch den Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder größtenteils Rechnung getragen."

Die nächste nationale Datenschutzkonferenz findet am 6./7.November 2008 in Bonn wiederum unter Vorsitz des Bundesdatenschutzbeauftragten statt
(Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: BFDI: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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