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Business Security Day 2008 in NRW


Comco-Workshop: Wie viel IT-Security braucht mein Unternehmen? - Business Security Day 2008 thematisiert technische und Compliance-Anforderungen
Teilnehmer erhalten kostenlose "Basisprüfung IT-Sicherheit" - Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für IT-Verantwortliche?

(20.05.08) - Die Unternehmenspolitik zur IT-Sicherheit leitet sich nicht nur aus den technischen Erfordernissen ab, sondern ebenso aus den rechtlichen Anforderungen. Denn heutzutage sind für fast alle Geschäftsprozesse hochverfügbare IT-Infrastrukturen unverzichtbar, zusätzlich müssen die IT-Verantwortlichen aber dafür Sorge tragen, dass die IT-Systeme und Geschäftsprozesse den komplexen gesetzlichen Auflagen und Compliance-Anforderungen entsprechen.

Zu diesem Themenkomplex führt die Comco AG am 12. Juni in Dortmund einen halbtägigen Business Security Day 2008 "Wie viel IT Security braucht mein Unternehmen?" durch. Die Veranstaltung wird inhaltlich gemeinsam mit den Partnern CPsecure, itWatch und Imprivata realisiert. Als besondere Aktion erhält jeder Teilnehmer im Nachgang eine kostenlose "Basisprüfung IT-Sicherheit" im Rahmen der Landesinitiative secure-it.nrw.

"In der realen Praxis finden die rechtlichen Pflichten und persönlichen Haftungsrisiken vielfach eine noch zu geringe Beachtung, obwohl enorme finanzielle Schäden durch IT-Security Vorfälle entstehen können und im Schadensfall zwangsläufig nach den Verantwortlichkeiten gefragt wird", urteilt Comco-Vorstand Friedhelm Zawatzky-Stromberg.

Dennoch werde sich der Workshop weniger mit den juristischen Aspekten beschäftigen, sondern vielmehr das Augenmerk darauf legen, wie diese Risiken vermeidbar sind. "Die präventiven Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen", empfiehlt er.

Deshalb konzentriert sich der Business Security Day vornehmlich auf Handlungsempfehlungen und will praxisnahe Antworten auf folgende Fragestellungen geben:
>> Corporate Security - Wie viel IT-Sicherheit braucht mein Unternehmen?
>> Zu welcher Mindestsicherung der vorhandenen Daten und Informationen bin ich verpflichtet?
>> Welche der IT-basierten Prozesse und Verfahren müssen abgesichert werden?
>> Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für IT-Verantwortliche? Wie kann ich mich absichern?

Bestandteil der kostenfreien und auf 30 Personen begrenzten Veranstaltung ist ein Business Breakfast.
(Comco: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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