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Lohnabrechnung: Neue Regel und Pflichten


Neuregelungen im Bereich Lohnabrechnung: Hoher Umstellungsaufwand zum Jahreswechsel
Neue Insolvenzgeldumlage schafft Liquiditätsbedarf im Unternehmen


(28.11.08) - Zum Jahreswechsel hält der Gesetzgeber wieder zahlreiche Überraschungen für Lohnabrechner parat. In über 20 Gesetzen sind Änderungen bestehender Regelungen oder auch komplett Neues wie der Gesundheitsfonds geplant. Erst eines davon hat den vollständigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen – und wird noch in diesem Jahr wieder korrigiert werden.

Die Vorhaben reichen von neuen Datenübermittlungspflichten, über die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage bis zu den üblichen Anpassungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung. "Der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber, deren Steuerberater und die Entwickler entsprechender Software ist immens und übertrifft den der vergangenen Jahre deutlich", berichtet Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev eG, dem IT-Dienstleister für Freiberufler und mittelständische Unternehmen.

Schon im September 2008 vom Bundesrat endgültig verabschiedet wurde das "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz". Damit erhält die Deutsche Rentenversicherung die Zuständigkeit für die Übermittlung und Prüfung der arbeitnehmerbezogen Daten zur Unfallversicherung, analog der Pflichtmeldung zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Erst vor einem Jahr übernahm sie auch die Prüfaufsicht für die Künstlersozialabgabe. Für Arbeitgeber wurde mit der aktuellen Neuregelung zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen. Von Januar 2009 an müssen sie mit jeder Entgeltmeldung an die Krankenkassen weitere Daten zur Unfallversicherung übermitteln – für jeden einzelnen Mitarbeiter. Bisher reichte einmal jährlich die Versendung der Lohnnachweise an die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diese Meldung entfällt aber vorerst nicht.

Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage löst das bisherige Umlageverfahren ab. Von Januar an ist die Umlage für die Insolvenzgeldvorsorge vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich abzuführen. Der Beitrag wird dann von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Bisher waren diese Abgaben im Februar des Folgejahres fällig. Somit kommt auf die Unternehmen neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch ein höherer Liquiditätsbedarf zu.

Das sind nur zwei Beispiele aus einem umfangreichen Bündel an Änderungen, die Lohnabrechner zum Jahreswechsel berücksichtigen müssen. Der Umstellungsaufwand betrifft sowohl Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungen im Hause abwickeln, als auch Steuerberater, die die Abrechnungen für ihre Mandanten übernehmen. (Datev: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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