Lohnabrechnung: Neue Regel und Pflichten
Neuregelungen im Bereich Lohnabrechnung: Hoher Umstellungsaufwand zum Jahreswechsel
Neue Insolvenzgeldumlage schafft Liquiditätsbedarf im Unternehmen
(28.11.08) - Zum Jahreswechsel hält der Gesetzgeber wieder zahlreiche Überraschungen für Lohnabrechner parat. In über 20 Gesetzen sind Änderungen bestehender Regelungen oder auch komplett Neues wie der Gesundheitsfonds geplant. Erst eines davon hat den vollständigen Gesetzgebungsprozess durchlaufen – und wird noch in diesem Jahr wieder korrigiert werden.
Die Vorhaben reichen von neuen Datenübermittlungspflichten, über die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage bis zu den üblichen Anpassungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung. "Der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber, deren Steuerberater und die Entwickler entsprechender Software ist immens und übertrifft den der vergangenen Jahre deutlich", berichtet Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Datev eG, dem IT-Dienstleister für Freiberufler und mittelständische Unternehmen.
Schon im September 2008 vom Bundesrat endgültig verabschiedet wurde das "Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz". Damit erhält die Deutsche Rentenversicherung die Zuständigkeit für die Übermittlung und Prüfung der arbeitnehmerbezogen Daten zur Unfallversicherung, analog der Pflichtmeldung zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Erst vor einem Jahr übernahm sie auch die Prüfaufsicht für die Künstlersozialabgabe. Für Arbeitgeber wurde mit der aktuellen Neuregelung zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen. Von Januar 2009 an müssen sie mit jeder Entgeltmeldung an die Krankenkassen weitere Daten zur Unfallversicherung übermitteln – für jeden einzelnen Mitarbeiter. Bisher reichte einmal jährlich die Versendung der Lohnnachweise an die jeweiligen Berufsgenossenschaften. Diese Meldung entfällt aber vorerst nicht.
Die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage löst das bisherige Umlageverfahren ab. Von Januar an ist die Umlage für die Insolvenzgeldvorsorge vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich abzuführen. Der Beitrag wird dann von den Einzugsstellen der Krankenkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Bisher waren diese Abgaben im Februar des Folgejahres fällig. Somit kommt auf die Unternehmen neben dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand auch ein höherer Liquiditätsbedarf zu.
Das sind nur zwei Beispiele aus einem umfangreichen Bündel an Änderungen, die Lohnabrechner zum Jahreswechsel berücksichtigen müssen. Der Umstellungsaufwand betrifft sowohl Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungen im Hause abwickeln, als auch Steuerberater, die die Abrechnungen für ihre Mandanten übernehmen. (Datev: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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