Regulierung von Managergehältern
DGB unterstützt gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung von Managergehältern: Keine Ausnahmeregelung für Beschluss der Hauptversammlung, die Managervergütung nicht zu veröffentlichen
DGB-Forderung: Präzisierung des Begriffs "Angemessenheit" im Aktiengesetz einschließlich sozialer, gesellschaftlicher und ökologischer Kriterien
(09.06.08) - Der DGB-Bundesvorstand hat Vorschläge an den Gesetzgeber verabschiedet, die ein weiteres Ansteigen von Vorstandsvergütungen bremsen sollen. Der Gesetzgeber sei gefordert, die Aufsichtsräte in ihren Kernaufgaben zu unterstützen, langfristige Unternehmensentwicklung zu betreiben und angemessene Vorstandsvergütungen zu zahlen. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen und hohen Vergütungen der Unternehmen eingeschränkt werden. Extrem gestiegene Managervergütungen sind nach Ansicht des DGB auf eine falsche Anreiz- und Unternehmenspolitik zurückzuführen. Das habe besonders die Finanzkrise gezeigt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert:
>> Eine Präzisierung des Begriffs "Angemessenheit" im Aktiengesetz einschließlich sozialer, gesellschaftlicher und ökologischer Kriterien
>> Eine Stärkung des Begriffes "Unternehmensinteresse". Ein Unternehmen muss gegen Versuche geschützt werden, nur nach dem Aktionärsinteresse geleitet zu werden. Das Gemeinwohl und Arbeitnehmerinteressen sind gleichrangig
>> Managervergütungen sollen nicht mehr in Ausschüssen, sondern vom Plenum des ganzen Aufsichtsrates festgelegt werden
>> Mehr Transparenz auch bei der Offenlegung von Pensionen und Nebenleistungen
>> Keine Ausnahmeregelung mehr für einen Beschluss der Hauptversammlung, die Managervergütung nicht zu veröffentlichen
>> Begründungspflicht des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung, warum die Vergütungen angemessen sind
Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, sagte dazu:
"Kurzfristige Boni ruinieren alle Unternehmen. Ein Unternehmenserfolg ist das Ergebnis einer Leistungsgemeinschaft. Manager haben einen Anteil daran – aber nicht den größten. Es gibt keinen Grund, Manager fürstlich zu entlohnen, die Feudalzeit ist vorbei. Exorbitante Managervergütungen haben mit Leistung nichts zu tun, sondern sind unangemessene Statussymbole. Zwischen 1997 und 2007 stiegen die Vorstandsbezüge in den DAX-30-Unternehmen um mehr als 240 Prozent. Ein Vorstandsmitglied bekam im vergangenen Jahr durchschnittlich ca. 3,4 Mio. Euro (einschl. Altersversorgung), ein Vorstandsvorsitzender sogar satte 5,3 Mio. Euro. Diese Vergütung entspricht in etwa dem Zweihundertfachen des durchschnittlichen Brutto-Arbeitnehmerentgeltes und dem ca. 21-fachen der Besoldung der Bundeskanzlerin. Das kann eine demokratische und republikanische Gesellschaft nicht akzeptieren. Sie verstärken die Spaltung unserer Gesellschaft."
(DGB: ra)
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