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Regulierung von Managergehältern


DGB unterstützt gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung von Managergehältern: Keine Ausnahmeregelung für Beschluss der Hauptversammlung, die Managervergütung nicht zu veröffentlichen
DGB-Forderung: Präzisierung des Begriffs "Angemessenheit" im Aktiengesetz einschließlich sozialer, gesellschaftlicher und ökologischer Kriterien


(09.06.08) - Der DGB-Bundesvorstand hat Vorschläge an den Gesetzgeber verabschiedet, die ein weiteres Ansteigen von Vorstandsvergütungen bremsen sollen. Der Gesetzgeber sei gefordert, die Aufsichtsräte in ihren Kernaufgaben zu unterstützen, langfristige Unternehmensentwicklung zu betreiben und angemessene Vorstandsvergütungen zu zahlen. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen und hohen Vergütungen der Unternehmen eingeschränkt werden. Extrem gestiegene Managervergütungen sind nach Ansicht des DGB auf eine falsche Anreiz- und Unternehmenspolitik zurückzuführen. Das habe besonders die Finanzkrise gezeigt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert:

>> Eine Präzisierung des Begriffs "Angemessenheit" im Aktiengesetz einschließlich sozialer, gesellschaftlicher und ökologischer Kriterien
>> Eine Stärkung des Begriffes "Unternehmensinteresse". Ein Unternehmen muss gegen Versuche geschützt werden, nur nach dem Aktionärsinteresse geleitet zu werden. Das Gemeinwohl und Arbeitnehmerinteressen sind gleichrangig
>> Managervergütungen sollen nicht mehr in Ausschüssen, sondern vom Plenum des ganzen Aufsichtsrates festgelegt werden
>> Mehr Transparenz auch bei der Offenlegung von Pensionen und Nebenleistungen
>> Keine Ausnahmeregelung mehr für einen Beschluss der Hauptversammlung, die Managervergütung nicht zu veröffentlichen
>> Begründungspflicht des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung, warum die Vergütungen angemessen sind

Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, sagte dazu:

"Kurzfristige Boni ruinieren alle Unternehmen. Ein Unternehmenserfolg ist das Ergebnis einer Leistungsgemeinschaft. Manager haben einen Anteil daran – aber nicht den größten. Es gibt keinen Grund, Manager fürstlich zu entlohnen, die Feudalzeit ist vorbei. Exorbitante Managervergütungen haben mit Leistung nichts zu tun, sondern sind unangemessene Statussymbole. Zwischen 1997 und 2007 stiegen die Vorstandsbezüge in den DAX-30-Unternehmen um mehr als 240 Prozent. Ein Vorstandsmitglied bekam im vergangenen Jahr durchschnittlich ca. 3,4 Mio. Euro (einschl. Altersversorgung), ein Vorstandsvorsitzender sogar satte 5,3 Mio. Euro. Diese Vergütung entspricht in etwa dem Zweihundertfachen des durchschnittlichen Brutto-Arbeitnehmerentgeltes und dem ca. 21-fachen der Besoldung der Bundeskanzlerin. Das kann eine demokratische und republikanische Gesellschaft nicht akzeptieren. Sie verstärken die Spaltung unserer Gesellschaft."
(DGB: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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