Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Datenschutz und Privatsphäre


Persönlichkeitsrechte im Rahmen von Kundenbeziehungen - "Protect your Privacy" soll das Bewusstsein der Europäer für den Datenschutz schärfen
Zweiter Europäischer Datenschutztag: GDD-Illustrationen und Praxistipps zum Datenschutz


Protect your Privacy
Protect your Privacy Bewusstsein der Europäer für den Datenschutz schärfen, Bild: GDD

(01.02.08) - Der Europarat hat mit Unterstützung der EU-Kommission einen jährlich um den 28. Januar stattfindenden Europäischen Datenschutztag ins Leben gerufen. Ziel des Datenschutztages ist die Förderung des Datenschutzbewusstseins bei den Daten verarbeitenden Stellen und in der Bevölkerung.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) greift auch in diesem Jahr die Anregung des Europarates zur Durchführung breit angelegter Aktionen zum Datenschutz mit zwei Initiativen auf:

Zur Unterstützung des Europäischen Datenschutztages hat die GDD zwei Plakate entwickelt. Das Plakat "Mit Sicherheit gut beraten!" veranschaulicht die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten für das Unternehmen. Ein weiteres Plakat "Protect your Privacy" soll das Bewusstsein der Europäer für den Datenschutz schärfen.

Beide Plakate können gegen Erstattung der Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von 6,40 Euro telefonisch (0228/694313) oder online bestellt werden, solange der Vorrat reicht. Darüber hinaus stellt die GDD die Illustrationen auf ihrer Website als kostenlos zur Verfügung. Damit können diese auch in elektronischer Form - beispielsweise über das Firmen-Intranet - verbreitet werden.

Im Rahmen ihrer zweiten Aktion zum Europäischen Datenschutztag stellte die GDD die gerade erschienene Neuauflage des von ihr in Kooperation mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und mit Unterstützung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erarbeiteten Praxisleitfadens zum Kundendatenschutz als Nur-Lese-Version in der Zeit vom 25.-28. Januar 2008 auf ihrer Website kostenlos zum Abruf zur Verfügung.

Diese Aktion bot den Bürgern Gelegenheit, sich über ihre Persönlichkeitsrechte im Rahmen von Kundenbeziehungen aktuell zu informieren. Gleichzeitig wird den werbenden Unternehmen ein praxisbezogener Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Direktmarketing-Maßnahmen, die Positionen der Kunden und die bestehenden Kontrollmechanismen gegeben. (GDD: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen