Gesetzeskonforme Storage-Lösungen
Rechtssichere Strategien und Anforderungen für Storage, Datensicherung und Langzeitarchivierung im Mittelstand
Führende Compliance-Experten treffen sich zur Compliance Fachkonferenz
(18.02.08) - gingcom versammelt führende Experten für Compliance, Archivierung und den Storage-Markt auf einer Fachkonferenz. Über 150 Systemhaus-Partner werden auf der Tagung im Rottweiler Kraftwerk am 28. Februar erwartet. Thema der Veranstaltung sind "Rechtssichere Strategien und Anforderungen für Storage, Datensicherung und Langzeitarchivierung im Mittelstand".
Mit der eintägigen Fachkonferenz in Rottweil startet gingcom in das Geschäftsjahr 2008. 150 gingcom Partner sind eingeladen, sich auf der eintägigen Veranstaltung umfassend über die Themen gesetzeskonforme Storage-Lösungen, Archivierung und Datensicherheit zu informieren. Als Referenten konnte gingcom mehrere ausgewiesene Experten des jeweiligen Fachgebiets gewinnen:
Hans-Jürgen Stritter, einer der Mitautoren des Standardwerks "Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht", wird unter dem Titel "Wo bitte geht’s zur GoBS-/GDPdU-Dokumentation?" die konkreten Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation darstellen.
Rolf von Rössing, Partner beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG und Vorstand im Business Continuity Institute (BCI), spricht über die rechtlichen bzw. regulatorischen Anforderungen, die Datenmanagement, Backup und Archivierung an die IT stellen.
Thomas Meyer, Vice President EMEA Systems und Infrastructure Solutions IDC, analysiert den Storage-Markt für kleinere und mittlere Unternehmen und wird das IDC-Whitepaper zur gingcom Appliance vorstellen.
Martin Lamm von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PSP Peters Schönberger zeigt auf, welche Anforderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der GDPdU auf Unternehmen zu kommen.
Peter Herzog wird aus der Praxis eines Unternehmens berichten, das gingcom seit sechs Monaten einsetzt. Er ist bei der ESCHA Bauelemente GmbH für die gesamte IT verantwortlich.
Wie schon gemeldet, wird gingcom dieses Jahr nicht auf der CeBIT präsent sein. Zur Präsentation der neuen gingcom-Features und Weiterentwicklungen nutzt das Rottweiler Unternehmen die Compliance Fachkonferenz. Außerdem wird gingcom in diesem Jahr mit seinen regionalen Partnern eine deutschlandweite Compliance-Roadshow für IT-Leiter aus Industrie, Handel und der öffentlichen Verwaltung durchführen. (gincom: ra)
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Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen
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Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.