Internationaler Workshop: Kartellrecht in Europa
Diskussionen um die europäische Kartellkontrolle: Gibt es tatsächlich eine zunehmende "Ökonomisierung" der Kartellkontrolle? - Was bedeutet es, wenn künftig auch mehr Privatklagen zugelassen würden?
Mit der Reform des europäischen Kartellrechts beschäftigen sich Experten bei einem Workshop am 7. und 8. März 2008 an der Universität Erlangen-Nürnberg
(18.02.08) – Seit dem 01. Mai 2004 ist eine neue europäische Verordnung in Kraft, mit der die Kartellkontrolle stark verändert wurde. Wollen mehrere Unternehmen zusammenarbeiten, müssen sie dies – anders als zuvor – nicht mehr bei der Europäischen Kommission anmelden.
Zudem sind nun die nationalen Wettbewerbshüter in einem EU-weiten Netzwerk der Kartellbehörden für die Durchsetzung des Rechts stärker verantwortlich als bisher. Der Workshop in der Nürnberger Innenstadt, zu dem Wissenschaftler und Praktiker aus insgesamt sechs europäischen Ländern sowie von der Europäischen Kommission erwartet werden, befasst sich rund vier Jahre nach der Reform mit ihren Ergebnissen und Auswirkungen.
Dabei greift er auch aktuelle Diskussionen um die europäische Kartellkontrolle auf: Gibt es tatsächlich eine zunehmende "Ökonomisierung" der Kartellkontrolle? Was bedeutet es, wenn künftig auch mehr Privatklagen zugelassen würden? Wie sind die Erfahrungen in den einzelnen Ländern mit einer gezielten Vernetzung der europäischen Wettbewerbsbehörden?
Mit den Auswirkungen und Ergebnissen der Reform des europäischen Kartellrechts vor vier Jahren beschäftigen sich Experten bei einem Workshop am 7. und 8. März 2008 an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu der Tagung werden Wissenschaftler und Praktiker aus sechs europäischen Ländern sowie Mitglieder der Europäischen Kommission erwartet.
Organisiert wird die Veranstaltung von einem Wissenschaftlerteam um Prof. Dr. Roland Sturm vom Institut für Politische Wissenschaft in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis für Europäische Integration und dem Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Das Wissenschaftlerteam um Prof. Dr. Roland Sturm bringt eine weitere Perspektive ein, indem es die Behördenvernetzung aus sozialwissenschaftlicher Sicht beleuchtet.
Der englischsprachige Workshop findet am Fr. 07.03.2008 von 14:00 bis 19:00 und am Sa. 08.03.2008 von 09:00 bis 13:00 in der Findelgasse 7, 90402 Nürnberg statt.
Informationen zum Workshop gibt es im Internet.
Die Anmeldung ist bis zum 29. Februar 2008 möglich, bei Ingo Schorlemmer, Institut für Politische Wissenschaft, Kochstraße 4, 91054 Erlangen, Tel.: 09131/85-25918.
(Universität Erlangen-Nürnberg: ra)
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Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.