Compliance erreichen durch ISO 27001
KoSiB startet Veranstaltungsreihe zur IT-Norm ISO 27001 - Was bedeutet und wie funktioniert Informationsmanagement nach ISO 27001?
ISO 27001 gilt als international anerkannte Norm für die Bewertung der Sicherheit von IT-Umgebungen
(21.07.08) – Das "Kompetenzzentrum für Sicherheit in Bayern" KoSiB eG beantwortet Fragen rund um "Informationsmanagement nach ISO 27001". Unternehmen und Organisationen stehen heute vor einer wachsenden Flut an Informationen, staatlichen Regelungen, immer komplexeren Risiken sowie einer Verschärfung der persönlichen Haftung. Als rettender Ausweg gelten unter anderem verschiedene Normen und Zertifizierungen.
Um diesbezüglich Licht ins Dunkel zu bringen und für Erfahrungsaustausch zu sorgen, hat die KoSiB eG eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, die IT-Sicherheitsfragen fachkundig und objektiv auf den Grund geht. So findet am Donnerstag, dem 24. Juli, in München der erste Informationsabend zum Thema "ISO 27001" mit anschließender Diskussion statt.
Als zentraler Ansprechpartner sowie Berater und Informationsquelle steht die KoSiB Unternehmen und Organisationen unterstützend zur Verfügung und befasst sich mit aktuellen Themen auf dem neuesten Stand. Die ISO 27001 gilt als international anerkannte Norm für die Bewertung der Sicherheit von IT-Umgebungen und wird im Rahmen der KoSiB-Vortragsreihe beleuchtet.
Unter dem Titel "ISO 27001: Ein Zertifizierungsdienstleister und ein Anwender plaudern aus dem Nähkästchen" beraten die Fachleute der KoSiB die Teilnehmer umfassend in allen Fragen rund um die anerkannte IT-Norm. Dazu stehen den Interessierten zwei ausgewiesene Experten in der ca. zweistündigen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung Rede und Antwort.
Referent des Vortrags "Was bedeutet und wie funktioniert Informationsmanagement nach ISO 27001?", ist Reinhard Keller, Geschäftsführer der da-con GmbH und Fachmann auf dem Gebiet ISO 27001. Den zweiten Vortrag "ISO 27001 – Erfahrungsbericht eines Anwenders" hält Sebastian von Bomhard, Aufsichtsratsmitglied der KoSiB eG und Vorstand der SpaceNet AG, die kürzlich zertifiziert wurde.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 24. Juli, von 19 bis 21 Uhr statt.
Agenda:
19:00 Uhr: Einführung
19:15 Uhr: Was bedeutet und wie funktioniert Informationsmanagement nach ISO 27001?
Referent: Reinhard Keller, Geschäftsführer der da-con GmbH
20:00 Uhr: ISO 27001 – Erfahrungsbericht eines Anwenders
Referent: Sebastian v. Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG, Aufsichtsratsmitglied der KoSiB eG
20:45: Diskussion
21:00: Ende
Ort:
SpaceNet AG
Joseph-Dollinger-Bogen 14
80807 München
Kosten: 20,-- Euro einschl. MWSt (inkl. Getränke). Da die Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. (KoSiB: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.