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Compliance-Vorgaben zur Dokumentation/Speicherung


Veranstaltung zu "IT Compliance und E-Discovery
": Eine komplexe Kombination von Recht und Technik im Unternehmen
Elektronischen Beweissicherung - Compliance-Anforderungen gibt es auch für die Informationstechnologie


Vorträge der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
Vorträge der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft im Frühjahr 2009 im Überblick

(02.01.09) - Ein Update zur UWG-Novelle, zum digitalen Marketing sowie zu Health Claims erhalten Besucher im Januar 2009 im Rahmen des "IP-Frühstückes" der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln. Daneben steht IT-Compliance auf dem Vortragsprogramm.

Compliance-Anforderungen gibt es auch für die Informationstechnologie: Die zunehmende Komplexität von Informationssystemen und die nicht abreißende Flut rechtlicher Vorgaben zur Dokumentation und Speicherung von Geschäftsdaten erschweren die Einhaltung von IT-Compliance und vergrößern die Gefahr fahrlässiger interner Handlungen ebenso wie vorsätzlicher Angriffe auf Ihre Informationssysteme von außerhalb.

Wie die komplexe Kombination von Recht und Technik im Unternehmen möglichst verantwortungsvoll und gleichzeitig wertschaffend umgesetzt werden kann, wird auf der "IT-Compliance-Konferenz" des Management Forum Starnberg erläutert. "Über den Wolken" erfahren Besucher dann beim "Business Breakfast" der GID GmbH im KölnTurm Wissenswertes über die rechtskonforme und revisionssichere Archivierung der Daten.

Daneben ist Electronic Discovery (E-Discovery) ein aktuelles Thema für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu den USA oder Großbritannien. Die aufwendigen, EDV-gestützten Verfahren finden jedoch nicht nur in den USA, sondern bereits heute auch in Europa statt. Kaum ein Unternehmen in Deutschland ist aber derzeit auf diese Art der elektronischen Beweissicherung vorbereitet.

Auch eine interne Revision im Wege der elektronischen Informationsermittlung begegnet daher häufig mangels tauglicher IT-Konzepte und Archivierungs-Richtlinien erheblichen Problemen. Es gilt, die Mitarbeiter des Unternehmens neben den allgemeinen Anforderungen an IT-Compliance auch für solche Prozesse zu sensibilisieren und entsprechende Archivierungsroutinen einzuführen. Diese Themen sind Gegenstand der "E-Discovery-Konferenz" des Management Forum Starnberg. (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)

Vortragsveranstaltungen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft im Frühjahr 2009 im Überblick
(Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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