3. IKS Fachtagung in Zürich
Internes Kontrollsystem: Pflichtübung oder Kür?
IKS in kleinen und mittleren Unternehmen
(17.12.08) - Zahlreiche kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben bereits ein Internes Kontrollsystem (IKS) aufgebaut. Nachdem sich dieses Instrument für große Unternehmen längst bewährt hat, interessieren jetzt die konkreten Ergebnisse aus der Perspektive der KMU. Was bringen die Prüfungen des Abschlusses 2008 ans Licht? Ist ein IKS nun auch für KMU eine Pflicht oder doch bloß eine Kür?
Auf der 3. Fachtagung Internes Kontrollsystem ("Internes Kontrollsystem: Bewährtes aus dem Abschluss 2008 für das neue Geschäftsjahr") der Vereon AG am 24. und 25. März 2009 in Zürich berichten hochkarätige Referenten von den ersten Erfahrungen im Rahmen der Jahresprüfungen. Die Teilnehmer erfahren, was sich beim Jahresabschluss 2008 bewährt hat und wie sich diese Erkenntnisse im neuen Geschäftsjahr umsetzen lassen.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Berndt, Universität St. Gallen, bietet die Fachtagung die ideale Informationsplattform, um sich über den Aufbau und die Überwachung eines Internen Kontrollsystems zu informieren. Prof. Dr. Berndt gibt einen Überblick über den neuesten Stand der internationalen Prüfungsgrundsätze wie z.B. die 8. EU-Richtlinie.
Michel Huissoud, Vizedirektor der eidgenössischen Finanzkontrolle und Mitglied im Vorstand ISACA Switzerland Chapter geht auf die Besonderheiten der KMU bei der Umsetzung und Anwendung eines IKS ein.
Wie ein IKS in der Praxis funktioniert, erleben die Teilnehmer bei den Erfahrungsberichten der Stadt Zürich und der Highlight Communications AG.
Der zweite Tag der Fachtagung beinhaltet eine Analyse des Reifegrades eines Internen Kontrollsystems. Anhand eines Reifegradmodells können die Teilnehmer ihr eigenes IKS beurteilen lassen.
Neu in diesem Jahr sind zwei "Roundtables". Den Teilnehmern bieten sich zwei parallele Diskussionsforen, um mit Prof. Dr. Berndt über das "Risikomanagement im KMU" oder mit Michel Huissoud über "Opting-out-, Opting-up- oder gar Opting-in-Strategien" zu diskutieren. (Vereon: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.