Wien mit Datenschutz und E-Government
Stadt Wien richtet neue Abteilung "Datenschutz und E-Government" ein - Durch die neue Abteilung wird Verantwortung zentralisiert und koordiniert
MA 26 hat zentrale Funktion bei rechtlicher Absicherung von E- Government - Stellenwert des Datenschutzes voll Rechnung tragen
(16.04.07) - Mit Anfang Mai wird im Magistrat der Stadt Wien eine neue Dienststelle für "Datenschutz und E-Government" eingerichtet. Die dafür notwendige Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien wurde im Gemeinderatsausschuss Integration, Frauenfragen, "KonsumentInnenschutz" und Personal mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen beschlossen. Die MA 26 wird insbesondere die Agenden des Datenschutzes übernehmen und für die rechtlichen Angelegenheiten des E-Government zuständig sein. Die MA 26 wird als Ressort in der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, "KonsumentInnenschutz" und Personal eingerichtet.
Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger stellte dazu fest: "Mit dieser Organisationsänderung zeigt die Stadt Wien Weitblick. Denn mit der rasant steigenden Zahl an Datenanwendungen, den neuen Anforderungen an die Verwaltung im Bereich E-Government und mit den Bestrebungen der Gebietskörperschaften, sich über unzählige neue Tools noch mehr zu Dienstleistern der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, steigen auch die Anforderungen an die Verwaltung beim Datenschutz. Wesentlich dabei ist es, einerseits für die Bürger und Bürgerinnen optimalen Datenschutz zu gewährleisten, andererseits sollen den Bürgern und Bürgerinnen jene Daten, die für sie von Interesse sind bzw. auf die sie Anspruch haben auch zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Abteilung wollen wir diesen Ansprüchen Rechnung tragen."
Durch die neue Abteilung wird Verantwortung zentralisiert und koordiniert. Hinsichtlich des Datenschutzes werden somit alle Fäden in der MA 26 zusammenlaufen. Im Rahmen der MA 26 soll außerdem ein Competence Center für Auskunfts- und Informationsrecht geschaffen werden.
Auch E-Government nimmt immer weiter an Bedeutung zu. In der Vergangenheit standen dabei technische und organisatorische Aspekte bei der Verbesserung des Bürgerservices, der Kundenorientierung und der Verwaltungsvereinfachung im Mittelpunkt. Jetzt geht es insbesondere auch um die rechtliche Absicherung und Verankerung der neuer Technologien. Die aktuelle technologische Entwicklung muss also auf eine angepasste rechtliche Grundlage gestellt werden. Betreffend Weiterentwicklung des E-Government wird die MA 26, die auf Wiener Ebene auch für die rechtlichen Angelegenheiten des E - Government zuständig ist, daher die Kooperation mit den entsprechenden Bundesstellen sowie den übrigen Ländern und Gemeinden Österreichs intensivieren. Im Interesse der Wiener wird die neue Abteilung gleichzeitig dazu beitragen, dass sich der Kommunikations- und Abstimmungsprozess mit den EDV-Dienstleistern der Stadt Wien bestmöglich gestaltet.
Die Einrichtung der neuen Dienststelle ist somit Teil der Informations- und Kommunikationsstrategie der Stadt Wien. Das heißt: Wien wird den Weg der Verwaltungsmodernisierung und damit der kontinuierlichen Verbesserung seines Kundenservices gerade auch mit den Möglichkeiten des E-Government konsequent fortsetzen, aber dabei jedenfalls die wichtigen Aspekte des Datenschutzes entsprechend berücksichtigen. (Magistrat Wien: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.