ICAO-Konformität von Reisepässen
ePässe: BSI akkreditiert Prüfstelle für elektronische Reisedokumente - Reisedokumente müssen Konformität zu den Richtlinien der ICAO aufweisen
Mit der Akkreditierung bekommen Kundendie Möglichkeit, für ihre überprüften Dokumente auf Basis des secunet-Prüfberichts ein Zertifikat vom BSI zu erhalten
(20.08.07) - Die secunet Security Networks AG betreibt in Essen die erste deutsche offiziell akkreditierte Prüfstelle für die Sicherheit elektronischer Reisedokumente nach der Technischen Richtlinie 03105 -Teil 3 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Am 15. August überreichte Bernd Kowalski, Abteilungsleiter "Zertifizierung, Zulassung und Konformitätsprüfung, Neue Technologien" im BSI, an Dr. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender der secunet Security Networks AG und Matthias Niesing, Leiter der secunet-Prüfstelle, die Anerkennungsurkunde. secunet gehört zu Europas führenden Anbietern von Lösungen und Produkten für IT-Sicherheit und Hochsicherheit.
Die secunet-Prüfstelle für elektronische Reisedokumente ist die erste ihrer Art in Deutschland für das Gebiet der Technischen Richtlinie 03105 - Teil 3. In der Prüfstelle werden die logischen Ebenen der Reisedokumente auf ihre Konformität zu den Richtlinien der ICAO (International Civil Aviation Organisation) überprüft.
Die ICAO setzt sich für die Standardisierung von Reisedokumenten ein und definiert Anforderungen, damit die weltweite Interoperabilität von Reisepässen gewährleistet werden kann. Bei der Prüfung der logischen Ebenen (Layer 6-7) wird die Korrektheit der Implementierung der Sicherheitsmechanismen und Datenstrukturen der Dokumente untersucht.
In- und ausländische Hersteller von elektronischen Pässen und Komponenten von elektronischen Pässen haben bereits seit dem 1.1.2007 die Möglichkeit, ihre Produkte in der Prüfstelle überprüfen zu lassen. Der Umfang der Prüfungen ist dabei in der Technischen Richtlinie (TR) 03105 des BSI hinterlegt. Mit der Akkreditierung der Prüfstelle bekommen Kunden nun die Möglichkeit, für ihre überprüften Dokumente auf Basis des secunet-Prüfberichts ein Zertifikat vom BSI zu erhalten, welches ihnen die Konformität zur TR-03105 - Teil 3 und somit zu den ICAO Richtlinien bestätigt.
Um die Akkreditierung durch das BSI zu erhalten, mussten verschiedene Kriterien erfüllt werden. Unter anderem ist das Labor der Prüfstelle nach der DIN EN ISO/IEC17025:2005 aufgebaut, die die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien beschreibt.
secunet kann auf dem Gebiet elektronischer Reisedokumente auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. So ist secunet Gründungsmitglied der Essen Group, einer informellen, länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema elektronischer Reisepässe in Europa. Unter Beweis stellen konnte secunet das Know-how beim internationalen Interoperabilitätstest für elektronische Reisepässe 2006 in Berlin. Beim bislang größten Testevent dieser Art war secunet maßgeblich an der technischen Organisation, Durchführung und Auswertung beteiligt. (secunet: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
-
Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
-
Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
-
Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
-
Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
-
Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.