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Rechtliche Anforderungen an den EDV-Betrieb


Roadshow beleuchtet brisante rechtliche Aspekte, Förder- und Einsparmöglichkeiten im IT-Umfeld
Ständig werden neue Gesetzgebungen verabschiedet, mit denen sich Unternehmen auseinander setzen müssen


(08.10.09) - In der Vortragsreihe "Unternehmen im Gespräch" informiert Teraport zusammen mit der Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte und dem Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr mittelständische Unternehmen über rechtliche Anforderungen und staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld. Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch sind dazu Unternehmer und Geschäftsführer eingeladen.

Das betrifft beispielsweise die Haftung für Datenverlust im Unternehmen oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), bei dem die Abschlussprüfer verpflichtet werden, die Einhaltung der Vorschriften insbesondere in Hinsicht auf Bestehen und Betrieb eines Risikomanagementsystems und der zugehörigen Maßnahmen zu prüfen und zum Bestandteil des Prüfungsberichtes zu machen.

Die Rahmenbedingungen im EDV-Betrieb von Unternehmen werden durch rechtliche Vorgaben erheblich beeinflusst. Für mittelständische Unternehmen ohne Rechtsabteilung und entsprechende Berater ist es nicht immer einfach, die relevanten Informationen heraus zu selektieren. Brisant ist dabei die Tatsache, dass bei Rechtsverstößen nicht nur das Unternehmen als solches belangt werden kann, sondern im Schadensfall unter Umständen die Verantwortlichen im Unternehmen selbst, insbesondere IT-Leiter und Geschäftsführer.
Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen an den EDV-Betrieb in mittelständischen Unternehmen sowie mögliche Haftungsrisiken und konkrete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken werden von Herrn Dr. Jörg Schneider-Brodtmann von der renommierten Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte aufgezeigt.

IT-Vertragsmanagement bei Auslagerung
Beim Eigenbetrieb der EDV stoßen Unternehmen häufig an Grenzen, bei deren Überschreitung die IT-Sicherheit gefährdet ist. Insbesondere hier bietet sich die Auslagerung von Leistungen an einen externen IT-Dienstleister (Outsourcing) an. Neben der Verbesserung der Servicequalität sind dafür vor allem Kostenvorteile ausschlaggebend. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vertragliche Beziehung mit dem Dienstleister flexibel ausgestaltet ist, um auf verändernde Anforderungen reagieren zu können. Wesentliche Elemente eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags werden erläutert und anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, wie diese im Rahmen von mittelständischen IT-Projekten variabel eingesetzt werden können. Als Referent konnte hier Rechtsanwalt Leo Decker von der Stuttgarter Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte gewonnen werden.

Lesen Sie zum Thema "Outsourcing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)
Fördermöglichkeiten und verbesserter Service bei IT-Projekten
Herr Markus Ermert vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr und Herr Thomas Fichtner, Geschäftsführer der Teraport GmbH referieren praxisnah über staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld sowie Möglichkeiten um Kosteneinsparungen und gleichzeitig einen verbesserten IT-Service zu erreichen.

"Unternehmen im Gespräch "
Teraport GmbH und Kleiner Rechtsanwälte
Thema: "Rechtliche Anforderungen und staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld"

Roadshow-Termine jeweils von 15:00 – 18:00 Uhr
>> in Baden-Baden am 14.10.2009,
>> in Köln am 28.10.2009,
>> in Frankfurt am 25.11.2009,
>> in Gelsenkirchen am 09.12.2009,
>> in München am 27.01.2010,
>> in Dresden am 10.02.2010 und
>> in Hamburg am 24.02.2010.

Die Veranstaltungen sind für die Teilnehmer kostenfrei. (Teraport: ra)

Teraport: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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