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Rechtliche Anforderungen an den EDV-Betrieb


Roadshow beleuchtet brisante rechtliche Aspekte, Förder- und Einsparmöglichkeiten im IT-Umfeld
Ständig werden neue Gesetzgebungen verabschiedet, mit denen sich Unternehmen auseinander setzen müssen


(08.10.09) - In der Vortragsreihe "Unternehmen im Gespräch" informiert Teraport zusammen mit der Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte und dem Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr mittelständische Unternehmen über rechtliche Anforderungen und staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld. Zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch sind dazu Unternehmer und Geschäftsführer eingeladen.

Das betrifft beispielsweise die Haftung für Datenverlust im Unternehmen oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), bei dem die Abschlussprüfer verpflichtet werden, die Einhaltung der Vorschriften insbesondere in Hinsicht auf Bestehen und Betrieb eines Risikomanagementsystems und der zugehörigen Maßnahmen zu prüfen und zum Bestandteil des Prüfungsberichtes zu machen.

Die Rahmenbedingungen im EDV-Betrieb von Unternehmen werden durch rechtliche Vorgaben erheblich beeinflusst. Für mittelständische Unternehmen ohne Rechtsabteilung und entsprechende Berater ist es nicht immer einfach, die relevanten Informationen heraus zu selektieren. Brisant ist dabei die Tatsache, dass bei Rechtsverstößen nicht nur das Unternehmen als solches belangt werden kann, sondern im Schadensfall unter Umständen die Verantwortlichen im Unternehmen selbst, insbesondere IT-Leiter und Geschäftsführer.
Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen an den EDV-Betrieb in mittelständischen Unternehmen sowie mögliche Haftungsrisiken und konkrete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken werden von Herrn Dr. Jörg Schneider-Brodtmann von der renommierten Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte aufgezeigt.

IT-Vertragsmanagement bei Auslagerung
Beim Eigenbetrieb der EDV stoßen Unternehmen häufig an Grenzen, bei deren Überschreitung die IT-Sicherheit gefährdet ist. Insbesondere hier bietet sich die Auslagerung von Leistungen an einen externen IT-Dienstleister (Outsourcing) an. Neben der Verbesserung der Servicequalität sind dafür vor allem Kostenvorteile ausschlaggebend. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vertragliche Beziehung mit dem Dienstleister flexibel ausgestaltet ist, um auf verändernde Anforderungen reagieren zu können. Wesentliche Elemente eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags werden erläutert und anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, wie diese im Rahmen von mittelständischen IT-Projekten variabel eingesetzt werden können. Als Referent konnte hier Rechtsanwalt Leo Decker von der Stuttgarter Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte gewonnen werden.

Lesen Sie zum Thema "Outsourcing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)
Fördermöglichkeiten und verbesserter Service bei IT-Projekten
Herr Markus Ermert vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr und Herr Thomas Fichtner, Geschäftsführer der Teraport GmbH referieren praxisnah über staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld sowie Möglichkeiten um Kosteneinsparungen und gleichzeitig einen verbesserten IT-Service zu erreichen.

"Unternehmen im Gespräch "
Teraport GmbH und Kleiner Rechtsanwälte
Thema: "Rechtliche Anforderungen und staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld"

Roadshow-Termine jeweils von 15:00 – 18:00 Uhr
>> in Baden-Baden am 14.10.2009,
>> in Köln am 28.10.2009,
>> in Frankfurt am 25.11.2009,
>> in Gelsenkirchen am 09.12.2009,
>> in München am 27.01.2010,
>> in Dresden am 10.02.2010 und
>> in Hamburg am 24.02.2010.

Die Veranstaltungen sind für die Teilnehmer kostenfrei. (Teraport: ra)

Teraport: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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