Mangelhaft: Korruptionsprävention in Berlin
Transparency: Große Mängel bei der Korruptionsprävention in vier Berliner Bezirken
Grundlage für die Überprüfung durch Transparency war die Richtlinie des Berliner Senats zur Korruptionsbekämpfung aus dem Jahr 1998
(02.04.08) - Transparency International Deutschland hat die Korruptionsprävention in den Berliner Bezirken überprüft. Dazu wurden in den letzten zwei Jahren zahlreiche Gespräche mit den Verantwortlichen geführt. In den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Reinickendorf, und Steglitz-Zehlendorf sind erhebliche Mängel festzustellen. Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Mancherorts fehlt es einfach am politischen Willen. Wir fordern die Bezirke auf, die Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung endlich ernst zu nehmen". Positiv wird der Bezirk Spandau hervorgehoben, der ein eigenes Modell zur Korruptionsprävention entwickelt hat.
Grundlage für die Überprüfung durch Transparency war die Richtlinie des Berliner Senats zur Korruptionsbekämpfung aus dem Jahr 1998. Diese Richtlinie hat für die Bezirke empfehlenden Charakter.
Zentrale Prüfgruppen
Ein Herzstück der Richtlinie zur Korruptionsprävention sind zentrale Prüfgruppen, die in allen Abteilungen anlassbezogene und auch nichtanlassbezogene Prüfungen vornehmen sollen. In den vier oben genannten Bezirken gibt es solche Prüfgruppen nicht.
Nichtanlassbezogene Prüfungen sind für drei der vier genannten Bezirke tabu. Lediglich in Steglitz-Zehlendorf werden nichtanlassbezogene Prüfungen auf Wunsch des Dezernenten durchgeführt, allerdings sehr selten.
Es fehlen flächendeckende Innenrevisionen.
In drei der vier Bezirke ohne zentrale Prüfgruppen gibt es keine Gefährdungsatlanten. Diese dienen der Abschätzung des Korruptionsrisikos bei verschiedenen Tätigkeiten und sind dafür unerlässlich.
Wirksame Korruptionsprävention bedarf einer organisatorischen Einheit, die die Einhaltung und Umsetzung von Vorschriften und Gesetzen überprüft. Allein das Wissen um eine mögliche Prüfung wirkt abschreckend. Diese Aufgabe bedarf der ernsthaften Unterstützung durch Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte, also der politischen Führung.
Sie fehlt in den genannten vier Bezirken.
In Berlin gibt es für Prüfgruppen zwei Modelle:
Eine freie Prüfgruppe, die zur Prüfung extra zusammengestellt wird - eine kostengünstige Lösung – oder eine fest installierte Prüfgruppe mit mehreren Mitarbeitern, die auch noch Aufgaben der Innenrevision und teilweise der Vergabe wahrnimmt.
Anonyme Hinweise
Die Bekämpfung von Korruption ist, um die heimlichen Straftaten aufzudecken, auf Hinweise von Insidern angewiesen. Da in Deutschland Hinweisgeber keinen besondern Schutz genießen und durch ihre Hinweise oft in ihrer Existenz bedroht sind, sollte es in jeder Verwaltung die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen geben.
Lediglich der Bezirk Spandau hat einen Ombudsmann, der anonyme Hinweise auf Korruption entgegen nimmt. Der Berliner Senat hat zwar die Einführung eines elektronischen Hinweisgebersystems beschlossen, die Umsetzung lässt jedoch seit einem Jahr auf sich warten.
Sponsoring
Transparency hält eine verbindliche Sponsoring-Richtlinie für unabdingbar.
Darin sollte festgelegt werden:
>> unter welchen Bedingungen gesponsert werden darf (nie, wenn gleichzeitig Bieterverfahren laufen);
>> kein Sponsoring in der Eingriffsverwaltung (z. B. Polizei);
>> es muss darauf geachtet werden, dass Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen sind;
>> in den Bezirken sollte für Sponsoring nur jeweils eine Stelle zuständig sein;
>> in jedem Bezirk sollte es jährlich einen öffentlich einsehbaren Sponsoringbericht geben, in dem veröffentlicht wird, wer was und mit welchen Mitteln gesponsert hat.
>> In Berlin gibt es keine einheitliche Richtlinie dazu. Nur ein Teil der Bezirke und die Hauptverwaltung hat eine entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Monitoring
Wichtig ist ein Monitoring, also eine regelmäßige Überprüfung der Korruptionsprävention in den einzelnen Bezirken durch den Senat. Auch eine regelmäßige Überprüfung durch den Rechnungshof wäre denkbar.
Wenn nach zehn Jahren als notwendig erachtete Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, wie sie in der Richtlinie des Senates aufgeführt werden, in mehreren Bezirken bewusst nicht umgesetzt werden, wird der Senat seiner Verantwortung nicht gerecht. Transparency fordert den Senat auf, Mindeststandards für die Korruptionsprävention auf Bezirksebene verpflichtend festzuschreiben.
Es fehlt in Berlin nicht an positiven Beispielen bei der Korruptionsprävention. In einer ganzen Reihe von Bezirken wird diese Aufgabe sehr ernst genommen, so in Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow-Köpenick. Spandau hat sogar dazu ein eigenes Modell entwickelt, das die Erfordernisse der Richtlinie erfüllt, und hat mit diesem Modell 2005 den Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb zur Korruptionsprävention der Kommunen gegen 95 Mitbewerber gewonnen.
In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg ist das Bild uneinheitlich.
Den Bericht finden Sie hier: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/Korruptionspraevention_Bln_Bezirke_2008-02-29.pdf
(Transparency: ra)
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