Anlässlich der Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann: Transparency fordert Untersuchung durch Bundestagspräsidenten und Verschärfung der Spendenregeln Durch diese offensichtliche Spendenstückelung werde dem Ansehen der Volksvertreter und Parteien und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet
(24.02.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert im Zusammenhang mit den Berichten über Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann an Abgeordnete und Parteien eine Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten und eine Verschärfung der Regeln zur Parteienfinanzierung und Abgeordnetenspenden. Die Glücksspielbranche habe offensichtlich langfristig vorgearbeitet, weil das ungehinderte Automatenspiel derzeit auf dem Prüfstand stehe.
Hintergrund sei die Kritik des Europäischen Gerichtshofes im Herbst 2010 gewesen, dass der Schutz vor Spielsucht in Deutschland unzureichend sei.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Das beste Mittel gegen die unzulässige Einflussnahme auf Interessenvertreter ist die Transparenz. Ich will nicht spekulieren, ob die Abgeordneten und Parteien die Spenden auch angenommen hätten, wenn sie um ihre Veröffentlichung gewusst hätten. Ich finde es haarsträubend, dass durch diese offensichtliche Spendenstückelung dem Ansehen unserer Volksvertreter und Parteien und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet wird. Die Vorstellung, hier wäre ohne erwartete Gegenleistung gespendet worden, ist naiv."
Transparency Deutschland fordert:
1. Sofortige Offenlegung der Spendenhöhe und der Namen der Abgeordneten und Parteien, an die Gelder der "Gauselmänner" geflossen sind, durch den Bundestagspräsidenten
2. Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten, inwieweit die Spenden erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurden, was nach dem Parteiengesetz verboten ist
3. Senkung der Veröffentlichungspflicht von Parteispenden von 10.000 Euro auf 2.000 Euro
4. Verbot der Annahme von Direktspenden durch Abgeordnete im Abgeordnetengesetz
5. Kontrolle der Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium
Michael Koß, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland und Parteienfinanzierungsexperte, erklärte: "Ich finde es absurd, dass Transparency seit Jahren die Absenkung des Wertes, ab dem Parteispenden veröffentlicht werden müssen, von 10.000 Euro auf 2.000 Euro fordert und sich jetzt herausstellt, dass die Gauselmänner wohl immer zwischen 2.000 und 6.000 Euro gespendet haben sollen". (Transparency: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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