Willkür bei der Zinsgestaltung: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die Zinspolitik der Banken unverschämt vzbv: Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen
(21.02.11) - Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt nach Überzeugung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes kein Ende. Dies belege die veröffentlichte Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach belaufe sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent.
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach "billigem Ermessen" anzupassen. Zehn Institute hat der vzbv jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.
"Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere. Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern", fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat die Zinsanpassungsklauseln verschiedener Kreditinstitute rechtlich geprüft: Die meisten Vertragsklauseln sind nach Auffassung des vzbv für die Verbraucher unverständlich. Zum Teil verstoßen sie laut vzbv gegen Vorgaben des Zahlungsdiensterechts, wonach Verbraucher bei Zinsanpassungen nicht benachteiligt werden dürfen. Dies sei der Fall, wenn die Vertragsklausel zwar einen Referenzzins zur Zinsanpassung angibt, dabei aber in das Ermessen des Kreditinstitutes stellt, in welchem Umfang die Zinsanpassungen tatsächlich erfolgen. Genauso werde der Verbraucher benachteiligt, wenn der Zeitpunkt der Zinsanpassung offen gelassen wird.
Deckelung der Gewinnmarge Der vzbv erneuert seine Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gewinnmarge zwischen den Überziehungs- und den Refinanzierungszinsen. Billen sagt: "Damit wären unverhältnismäßig hohe Zinssätze passé, ohne dass die Kreditwirtschaft ihren marktwirtschaftlichen Spielraum verliert."
Darüber hinaus müsse das Bundesjustizministerium die gesetzliche Regelung konkretisieren: Wer einen Referenzzinssatz angibt, muss auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte der Zinsanpassungen nennen. "Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen", so Billen.
Aus einem Prozentpunkt werden Millionengewinne In einer Zeit, in der die Kreditinstitute selbst kaum Zinsen zahlen müssen, verdienen sie mit den Dispozinsen Millionen Euro an ihren Kunden. Bezogen auf das aktuelle Kreditvolumen, welches die Bundesbank mit 39,6 Milliarden Euro beziffert, bedeutet das: Jeder Prozentpunkt an Zinsen kostet die verschuldeten Bankkunden in der Summe rund 400 Millionen Euro im Jahr. Nach einer vom Bankenfachverband und der GfK 2010 veröffentlichten Studie hat jeder achte Kontoinhaber (13 Prozent) sein Konto überzogen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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