Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Seminar: MiFID im Privatkundengeschäft


Seminar: Anforderungen der MiFID im Privatkundengeschäft von Banken und Vermögensverwaltern
Umsetzung der Anforderungen zum 1. November 2007 im Privatkundengeschäft von Banken und Vermögensverwaltern sicherstellen


(06.03.07) - Die MiFID ist mittlerweile in der Finanzdienstleistungsbranche zu einem bedeutenden Thema geworden. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie stellt eine große Herausforderung für die Finanzdienstleistungsbranche dar. Sie hat Auswirkungen auf die verschiedensten Bereiche, von der Abwicklung des Wertpapierhandels bis zur Transparenz im Endkundengeschäft.

Die Veranstaltung "Anforderungen der MiFID im Privatkundengeschäft von Banken und Vermögensverwaltern" der WM-Gruppe konzentriert sich auf die Auswirkungen der MiFiD im Privatkundengeschäft von Banken und Vermögensverwaltern. Sie verfolgt damit das Ziel, den für diesen Geschäftsbereich zuständigen Mitarbeitern/ - innen in Banken und den Vermögensverwaltern Klarheit über die Auswirkungen der MiFID in ihrem Geschäftsfeld zu geben. Dies umfasst auch das Verhältnis zwischen unabhängigen Vermögensverwaltern, Depotbanken und Kunden.

Besuchen Sie auch unser MiFID I-Repetitorium

Der Zeitpunkt für diese Veranstaltung (20. April 2007) ist so gelegt, dass bis dahin weitestgehende Sicherheit darüber besteht, wie die neuen gesetzlichen Regelungen einschließlich der Verordnungen aussehen. Darüber hinaus gibt die Veranstaltung Gelegenheit zum Informationsaustausch über Erfahrungen im Umsetzungsprozess. Schließlich soll sie eine Hilfestellung leisten, um eine verlässliche Umsetzung der Anforderungen zum 1. November 2007 im Privatkundengeschäft von Banken und Vermögensverwaltern sicherzustellen.

Referenten

Dr. Jochen Eichhorn
ist Bankkaufmann, Rechtsanwalt und Partner bei Lachner Graf von Westphalen Spamer (LWS) in Frankfurt am Main. Er ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst für den BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., zuletzt als Abteilungsdirektor Recht & Steuern tätig. 1999 übernahm er die Leitung der Rechtsabteilung für das Wealth- und Asset Management Geschäft von UBS in Deutschland und leitete zeitweise zugleich die Bereiche Compliance sowie Performance- & Risk - Controllling. Zuletzt war er stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung der UBS Deutschland AG und Geschäftsführer der UBS Optimus Foundation e.V.

Gerrit Groeneveld ist ausgebildeter Kaufmann, Rechtsanwalt und hat nach seiner Zulassung zunächst die Rechtsabteilung der Lehman Brothers Bankhaus AG beraten. Seit 1999 war er in verschiedenen Funktionen für die Bank Julius Bär (Deutschland) AG und die Julius Bär Kapitalanlagegesellschaft als Syndikus, Compliance Officer und Geldwäschbeauftragter sowie in der Julius Bär Capital GmbH in der Geschäftsführung tätig. Nach einjähriger Tätigkeit für die Bank Julius Bär & Co. in Zürich im Bereich Legal Services Asset Management und Trading ist Herr Groeneveld seit April 2005 Leiter der Bereiche Recht, Compliance, Risk Management sowie Geldwäschebeauftragter der Bank Julius Bär (Deutschland) AG in Frankfurt.

Axel Klappstein hat nach einer Bankausbildung bei der Landesbank Schleswig-Holstein (jetzt HSH Nordbank) in Kiel das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Titel Diplom-Kaufmann abgeschlossen. Zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeiten war er bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich der Wirtschaftsprüfung tätig. Seit 1991 ist er bei der Berenberg Bank in Hamburg in der Innenrevision mit Schwerpunkt Wertpapiergeschäft beschäftigt. Seit 2005 ist Herr Klappstein für Compliance und zudem ab 2007 für den Bereich Geldwäsche der Berenberg Bank - Gruppe verantwortlich.

Besuchen Sie auch unser MiFID I-Repetitorium

Zielsetzung -Programm

1. Aktueller Stand
>> des Gesetzgebungsverfahrens
>> der Umsetzung
RA Dr. Jochen Eichhorn

2. Organisatorische Anforderungen
>> Verantwortlichkeiten
>> Compliance, einschl. Mitarbeitergeschäfte
>> Risikocontrolling / Risikomanagement
>> Revision
>> Beschwerdemanagement
>> Outsourcing
Axel Klappstein

3. Kundenklassifizierung
>> Kundenklassen
>> Geschäftsarten
>> Prozessanforderungen
RA Gerrit Groeneveld

4. Kundeninformation
>> Anbieter- / Institutsbezogene Information
>> Dienstleistungsbezogene Information
>> Produktbezogene Information
>> Sicherheitsbezogene Information
>> Information über Kosten
RA Dr. Jochen Eichhorn

5. Eignung und Angemessenheit
>> Beratungsfreies Geschäft
>> Anlageberatung
>> Vermögensverwaltung
Axel Klappstein

6. Umgang mit Interessenkonflikten
- Identifizierung von Interessenkonflikten
>> Umgang mit Interessenkonflikten
>> Sonderfall: Finanzanalysen
>> Zuwendungen und Anreize
RA Dr. Jochen Eichhorn

7. Best Execution
>> Kriterien
>> Grundsätze der Orderausführung
>> Best Execution und Vermögensverwaltung
>> Weiterleitung von Aufträge
>> Zusammenlegung und Zuweisung
RA Gerrit Groeneveld

8. Schutz der Vermögenswerte
>> Hinterlegung von Geldern der Kunden
>> Hinterlegung von Finanzinstrumenten der Kunden
>> Verwendung von Finanzinstrumenten der Kunden
>> Aufgaben der Wirtschaftsprüfer
Axel Klappstein

9. Berichtspflichten
>> Vertrag mit Privatkunden
>> Berichtspflichten bei beratungsfreiem Geschäft
>> Berichtspflichten bei Anlageberatung
>> Berichtspflichten bei Vermögensverwaltung
RA Dr. Jochen Eichhorn

Besuchen Sie auch unser MiFID I-Repetitorium

Zeit:
20. April 2007
9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Helfmann-Park 1
65760 Eschborn/Frankfurt

Preise / Leistungen
Der Seminarpreis beträgt: 750,- Euro zzgl. MwSt.
(WM Seminare: WM Gruppe: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen