Sie sind hier: Home » Produkte » Screening-Lösungen

EU-Direktive rät zum PEP-Screening


EU fordert von Finanzdienstleistern, "Politisch Exponierte Personen" (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren
3. EU-Direktive legt besonderen Wert auf die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung


Von Dirk Mohrmann, Geschäftsführer von WorldCompliance, und Torsten Mayer, Vorstand der Tonbeller AG

(30.11.06) - Mit der 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie reiht sich die europäische Gemeinschaft in die über 100 Länder ein, die seit den New Yorker Anschlägen vom 11. September 2001 ihre Finanzgesetzgebung verschärft haben, um Geldwäsche, Korruption und Terrorismus zu bekämpfen. Bis Ende 2007 sollen Finanzdienstleister – nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen und Emissionshäuser – die neu geforderten Maßnahmen umsetzen. Die EU fordert von Finanzdienstleistern, so genannte "Politisch Exponierte Personen" (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren. Diese wohl umstrittenste Anforderung der Direktive dient der Aufspürung von veruntreuten öffentlichen Geldern.

Kriminelle Geschäfte weltweit
Neben ethischen Gründen gilt vor allem die Erkenntnis, dass Geldwäsche, Korruption und Terrorismusfinanzierung eng miteinander verknüpft sind, als Hintergrund der Direktive. Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt, dass die Terrorgruppe Al Qaida ein Jahresbudget von etwa 40 Millionen Euro hat, das zu mehr als 30 Prozent aus Drogengeschäften – überwiegend Kurierdienste – und zu über 20 Prozent aus Spenden oder Mitgliedsgebühren von Regierungen, Stiftungen und Einzelpersonen finanziert wird.
Korruption gilt weltweit als größtes Hindernis für das Wirtschaftswachstum. Nach Angaben von Quett Ketumile Masire, dem ehemaligen Präsidenten von Botswana, gehen Afrika jährlich mehr als 100 Milliarden Euro durch Korruption verloren. Nach seinen Angaben investieren wohlhabende Afrikaner etwa 40 Prozent des gesamten afrikanischen Vermögens außerhalb von Afrika. Im letzten Jahr wurde das Vermögen eines nigerianischen Lokalpolitikers beschlagnahmt, der bei englischen Banken ein Vermögen von über fünf Millionen Euro verwalten ließ - bei einem Jahresgehalt von weniger als 20.000 Euro.

Anforderungen der 3. EU-Direktive
Es wundert nicht, dass die 3. EU-Direktive besonderen Wert auf die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung legt. Anschläge in Madrid, London und anderen europäischen Metropolen haben die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft deutlich unterstrichen und Sanktionslisten eine verstärkte Bedeutung gegeben. Sanktionslisten werden von Regierungen veröffentlicht und beinhalten Informationen über Personen und Unternehmen, die der Unterstützung von Terrorismus oder Drogenhandel verdächtigt werden. Die bekanntesten Listen werden von der Europäischen Union, der Bank of England (BoE), den Vereinten Nationen und dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) veröffentlicht. Da die Listen nicht dieselben Einträge enthalten, ist es sinnvoll, mehr als nur eine Liste zu benutzen. Gefordert wird der regelmäßige Abgleich der Sanktionslisten mit dem Kundenstamm, das Monitoring von Geldströmen zumindest gegen die EU-Liste, sowie die Meldung auffälliger Transaktionen bzw. Kunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Viele deutsche Institute setzen hier bereits automatisierte Lösungen ein, andere europäische Länder haben noch Aufholbedarf.

Um Korruption zu bekämpfen, fordert die EU von Finanzdienstleistern, so genannte Politisch Exponierte Personen (PEPs) im Kundenstamm zu identifizieren. Diese wohl umstrittenste Anforderung der Direktive dient der Aufspürung von veruntreuten öffentlichen Geldern. Sie verursacht allerdings ungeahnte Herausforderungen, da es im Gegensatz zur Sanktionsliste keine offizielle PEP-Liste gibt. Einige Dienstleister wie zum Beispiel WorldCompliance sind auf die Erstellung und Pflege von PEP-Listen spezialisiert und bieten Unterstützung an. Aufgrund des jungen Marktes gibt es deutliche Unterschiede bei den angebotenen Datenbanken. Drei Faktoren sind besonders wichtig: Umfang, Qualität und Integration.

Umfang:
Die Verwaltung von PEPs, so wie diese von der 3. EU-Richtlinie charakterisiert werden, benötigt gigantische Datenbanken. WorldCompliance hat über 10.000 Einträge für Deutschland, die sich aus PEPs auf Bundes- und Landesebene zusammensetzen. Es gibt 240 Länder, von denen die meisten kleiner sind als Deutschland; als repräsentativer Durchschnitt dient daher die Hälfte, woraus sich eine PEP-Datenbank von weltweit 1.2 Millionen Einträgen ergibt.

Qualität:
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Qualität der Daten. Namensgleichheit zwischen PEP und Kunde löst grundsätzlich einen Treffer im Screeningprozess aus, obwohl es sich nicht unbedingt um dieselbe Person handelt ("False Positive"). Daher ist die Qualität der Daten entscheidend; je mehr Möglichkeiten die Datenbank für die Identifikation eines PEPs enthält, umso geringer sind die False Positives und der manuelle Arbeitsaufwand. Als wichtige Qualitätsmerkmale gelten erstrangige Identifikationsmerkmale wie Geburtsdatum, Geburtsort, Pass- oder nationale Identifikationsnummer. Aber auch zweitrangige Merkmale wie Adresse oder Passfoto spielen eine wichtige Rolle. Modern strukturierte Datenbanken weisen über 40 Felder auf, die in der Identifikation verwendet werden können, und mehr als 50 Prozent der Einträge haben primäre oder sekundäre Identifikationsmerkmale.

Integration:
Erste Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass PEP-Datenbanken aus Effizienzgründen in bestehende Systeme integriert werden sollten. Grundsätzlich bietet sich die Anbindung an bestehende Anti-Geldwäsche-Systeme an, allerdings erfordert die Komplexität der PEP-Datenbank oftmals Funktionalitäten, die von klassischen Systemen so nicht geleistet werden können. "SironPEP" der Tonbeller AG etwa ist speziell auf die PEP-Problematik abgestimmt. Der besondere Pfiff der Lösung liegt in der Möglichkeit, über einen risikoorientierten Ansatz diejenigen PEPs automatisiert zu identifizieren, die erhöhtes Risiko bedeuten, während gleichzeitig False Positives weitestgehend vermieden werden. Somit können Anwender im Zusammenspiel mit einer modernen PEP-Datenbank eine Arbeitserparnis von über 80 Prozent gegenüber klassischen Systemen erreichen.

Zusammenfassung
Korruption ist das weltweit größte Hindernis im Wirtschaftswachstum, und Politik wie Wirtschaft sind bei der Bekämpfung gefordert. Die EU-Direktive rät beim PEP-Screening zu einem institutsbezogenen risikoorientierten Ansatz. Da es keine offizielle PEP-Liste gibt, ist der Einsatz kommerzieller Datenbanken notwendig, macht aber als Stand-Alone-Lösung aufgrund zu erwartender Trefferraten von mehr als vier Prozent keinen Sinn. Für die betroffenen Finanzdienstleister bringt der Einsatz von PEP-Datenbanken besonders dann Nutzen, wenn sie mit Software-Produkten kombiniert werden, die speziell für das PEP-Screening entwickelt wurden. Es gilt die Anzahl der "False Positives" zu minimieren, um den manuellen Prüfaufwand beim PEP-Screening und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren. (WorldCompliance: Tonbeller: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Screening-Lösungen

  • Exaktes Screening ohne falsch-positive Treffer

    Industrie- und Handelsfirmen, Speditions- und Logistikunternehmen, die aktuell Geschäfte mit Russland tätigen, sollten sich schnellst möglich über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Andernfalls drohen ihnen vielleicht drastische Strafen. Hintergrund sind die von der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. August beschlossenen umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarkts sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor.

  • Compliance: Überprüfung von Geschäftspartnern

    Compliance ist die Beschreibung und Umsetzung gesetzlicher und unternehmenseigener Gebote und Verbote. Im Mittelstand findet dies scheinbar wenig Beachtung. Das "YouAtNotes CRM" bietet mit dem "YouAtNotes Compliance Assistant" einen Ansatz zur Erfüllung. Compliance ist in großen Unternehmen ein Thema und wird entsprechend umgesetzt. Im Mittelstand führt es scheinbar noch einen Dornröschenschlaf . Insbesondere die Anti-Terror-Liste ist nach den Anschlägen der Vergangenheit ein starker Faktor, dabei sind bei GmbHs und AGs die Geschäftsführer und Vorsitzenden persönlich für die Einhaltung haftbar.

  • Automatisch aktualisierte Sanktionslisten

    Die Compliance-Software "aceIT-embargo" der Firma exITed wurde umfangreich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Version 3.20 enthält zahlreiche Erweiterungen wie Volltextsuche in beliebigen Dokumenten, Echtzeitverarbeitung und die Integration der US-amerikanischen Sanktionsliste "Denied Persons List" des U.S. Bureau of Industry and Security.

  • Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten

    Die Tonbeller AG kündigt gemeinsam mit ihrem spanischen Partner TAC3 - Tecnologías Avanzadas de Cumplimiento - die Verfügbarkeit der spanischen Version der "Siron Compliance Solutions" an.

  • Terrorismus-Kampf und Embargo-Liste

    Gracefulsoft bietet seit Anfang 2008 eine laut eigenen Angaben lizenzkostenfreie Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 an, die nun nochmals verbessert und erweitert wurde. Zusätzlich hat Gracefulsoft seit Kurzem auch alternativ eine kostenpflichtige Variante im Programm, die dem Kunden weitere Erleichterungen bietet, z.B. eine automatische Vervollständigung der Eingaben auf Basis der vorherigen Suchvorgänge.

  • Verwaltung internationaler PEP-Compliance

    Norkom Technologies gab die Markteinführung des "Norkom Watch List Smart Update" bekannt, einem gänzlich neuen Analyseprozess. Dieser soll bei der Ermittlung von Finanzdelikten die Quote falschpositiver Treffer verringern, was für die führenden Finanzinstitute zu beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Einsparungen führen kann. Dagegen soll das Risiko, dass ein wichtiger Treffer nicht angezeigt wird, laut Herstellerangaben nicht erhöht werden.

  • Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen

    Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.

  • Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

    Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

  • Embargolisten gegen Terrorismus

    Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.

  • Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten

    Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen