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EU-Verordnung: Boykottlisten


So können Unternehmen die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus beachten
Software nimmt den Namensvergleich mit den Daten der Sanktionslisten vor

(21.11.06) - Kaum ein Unternehmen beachtet die EU-Verordnung 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus - und das, obwohl Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar sind. So verpflichten die Verordnungen Unternehmen beispielsweise dazu, ihre Daten mit denen in der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen oder Haftstrafen rechnen. Außerdem besteht das Risiko, selbst auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden.


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Meldungen: Screening-Lösungen

  • Exaktes Screening ohne falsch-positive Treffer

    Industrie- und Handelsfirmen, Speditions- und Logistikunternehmen, die aktuell Geschäfte mit Russland tätigen, sollten sich schnellst möglich über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Andernfalls drohen ihnen vielleicht drastische Strafen. Hintergrund sind die von der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. August beschlossenen umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarkts sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor.

  • Compliance: Überprüfung von Geschäftspartnern

    Compliance ist die Beschreibung und Umsetzung gesetzlicher und unternehmenseigener Gebote und Verbote. Im Mittelstand findet dies scheinbar wenig Beachtung. Das "YouAtNotes CRM" bietet mit dem "YouAtNotes Compliance Assistant" einen Ansatz zur Erfüllung. Compliance ist in großen Unternehmen ein Thema und wird entsprechend umgesetzt. Im Mittelstand führt es scheinbar noch einen Dornröschenschlaf . Insbesondere die Anti-Terror-Liste ist nach den Anschlägen der Vergangenheit ein starker Faktor, dabei sind bei GmbHs und AGs die Geschäftsführer und Vorsitzenden persönlich für die Einhaltung haftbar.

  • Automatisch aktualisierte Sanktionslisten

    Die Compliance-Software "aceIT-embargo" der Firma exITed wurde umfangreich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Version 3.20 enthält zahlreiche Erweiterungen wie Volltextsuche in beliebigen Dokumenten, Echtzeitverarbeitung und die Integration der US-amerikanischen Sanktionsliste "Denied Persons List" des U.S. Bureau of Industry and Security.

  • Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten

    Die Tonbeller AG kündigt gemeinsam mit ihrem spanischen Partner TAC3 - Tecnologías Avanzadas de Cumplimiento - die Verfügbarkeit der spanischen Version der "Siron Compliance Solutions" an.

  • Terrorismus-Kampf und Embargo-Liste

    Gracefulsoft bietet seit Anfang 2008 eine laut eigenen Angaben lizenzkostenfreie Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 an, die nun nochmals verbessert und erweitert wurde. Zusätzlich hat Gracefulsoft seit Kurzem auch alternativ eine kostenpflichtige Variante im Programm, die dem Kunden weitere Erleichterungen bietet, z.B. eine automatische Vervollständigung der Eingaben auf Basis der vorherigen Suchvorgänge.

  • Verwaltung internationaler PEP-Compliance

    Norkom Technologies gab die Markteinführung des "Norkom Watch List Smart Update" bekannt, einem gänzlich neuen Analyseprozess. Dieser soll bei der Ermittlung von Finanzdelikten die Quote falschpositiver Treffer verringern, was für die führenden Finanzinstitute zu beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Einsparungen führen kann. Dagegen soll das Risiko, dass ein wichtiger Treffer nicht angezeigt wird, laut Herstellerangaben nicht erhöht werden.

  • Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen

    Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.

  • Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

    Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

  • Embargolisten gegen Terrorismus

    Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.

  • Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten

    Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

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