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Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen


Innerbetriebliches Compliance-Management:
Neue US-Nonproliferationsliste soll Zeit sparen und Sicherheitsgewinn bringen
Das Durchforsten des ellenlangen Federal Registers entfällt - Scanner bereitet der aufwändigen manuellen Eigenarbeit endlich ein Ende


(04.11.08) - Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben. Allein im ersten Halbjahr des Jahres 2008 wurden über 37.000 Seiten Text veröffentlicht - ein enormer Arbeitsaufwand, der Logistik- und Exportunternehmen bis dato zum Verzweifeln bringen konnte, mussten diese aus jener enormen Datensammlung die jeweils relevanten Informationen für sich herausfiltern.

Der Softwareentwickler PST AG aus Jena zeigt sich nun seiner Zeit voraus - ein neu entwickelter Scanner bereitet der aufwendigen manuellen Eigenarbeit endlich ein Ende und bietet international agierenden Unternehmen nun eine zeitsparende (und Nerven schonende) Alternative. Die Anwendung vereint alle aktuellen Daten in einer konsolidierten Liste und stellt diese zusätzlich in einem standardisierten Format für branchenübliche Programme wie "SAP GTS" zur Verfügung. Somit entfällt das Durchforsten des ellenlangen Federal Registers - Unternehmen sparen Zeit und gewinnen zudem eine Datensicherheit, auf die Verlass ist.

Die Jenaer PST.AG ist ein IT Dienstleister im Bereich des Compliance-Managements, die international tätigen Unternehmen moderne und funktionale Lösungen für gesetzlich vorgeschriebene Sanktionsprüfungen bietet. Neben einer firmeneigenen Prüfungssoftware offeriert die PST.AG ihren Kunden ebenso alle aktuellen Datenkontingente, die derzeit von verschiedenen staatlichen Behörden in Form von Sanktionsanordnungen veröffentlicht werden, in aufbereiteter und mit gängigen Programmen kompatibler Form. (PST: ra)


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Meldungen: Screening-Lösungen

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    Industrie- und Handelsfirmen, Speditions- und Logistikunternehmen, die aktuell Geschäfte mit Russland tätigen, sollten sich schnellst möglich über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Andernfalls drohen ihnen vielleicht drastische Strafen. Hintergrund sind die von der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. August beschlossenen umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarkts sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor.

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    Compliance ist die Beschreibung und Umsetzung gesetzlicher und unternehmenseigener Gebote und Verbote. Im Mittelstand findet dies scheinbar wenig Beachtung. Das "YouAtNotes CRM" bietet mit dem "YouAtNotes Compliance Assistant" einen Ansatz zur Erfüllung. Compliance ist in großen Unternehmen ein Thema und wird entsprechend umgesetzt. Im Mittelstand führt es scheinbar noch einen Dornröschenschlaf . Insbesondere die Anti-Terror-Liste ist nach den Anschlägen der Vergangenheit ein starker Faktor, dabei sind bei GmbHs und AGs die Geschäftsführer und Vorsitzenden persönlich für die Einhaltung haftbar.

  • Automatisch aktualisierte Sanktionslisten

    Die Compliance-Software "aceIT-embargo" der Firma exITed wurde umfangreich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Version 3.20 enthält zahlreiche Erweiterungen wie Volltextsuche in beliebigen Dokumenten, Echtzeitverarbeitung und die Integration der US-amerikanischen Sanktionsliste "Denied Persons List" des U.S. Bureau of Industry and Security.

  • Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten

    Die Tonbeller AG kündigt gemeinsam mit ihrem spanischen Partner TAC3 - Tecnologías Avanzadas de Cumplimiento - die Verfügbarkeit der spanischen Version der "Siron Compliance Solutions" an.

  • Terrorismus-Kampf und Embargo-Liste

    Gracefulsoft bietet seit Anfang 2008 eine laut eigenen Angaben lizenzkostenfreie Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 an, die nun nochmals verbessert und erweitert wurde. Zusätzlich hat Gracefulsoft seit Kurzem auch alternativ eine kostenpflichtige Variante im Programm, die dem Kunden weitere Erleichterungen bietet, z.B. eine automatische Vervollständigung der Eingaben auf Basis der vorherigen Suchvorgänge.

  • Verwaltung internationaler PEP-Compliance

    Norkom Technologies gab die Markteinführung des "Norkom Watch List Smart Update" bekannt, einem gänzlich neuen Analyseprozess. Dieser soll bei der Ermittlung von Finanzdelikten die Quote falschpositiver Treffer verringern, was für die führenden Finanzinstitute zu beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Einsparungen führen kann. Dagegen soll das Risiko, dass ein wichtiger Treffer nicht angezeigt wird, laut Herstellerangaben nicht erhöht werden.

  • Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen

    Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.

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    Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

  • Embargolisten gegen Terrorismus

    Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.

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    Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

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