Embargolisten gegen Terrorismus
Terrorverdächtiger in Deutschland stand auf der Embargoliste - Grundstücksverkauf in letzter Sekunde gescheitert
Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource darstellt, fällt es unter die EU-Antiterrorismus-Verordnung aus dem Jahre 2001
(19.10.07) - Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten. Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource darstellt, fällt es nach der EU-Anti-Terrorismus-Verordnung aus dem Jahre 2001, unter die Vorgabe, alle Vermögen der auf der Terrorliste geführten Personen einzufrieren.
Für die Verkäuferin begann nun eine wahre Odyssee, die selbst eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht beenden konnte ( Aktenzeichen: C-117/06 ).
Unklar ist, ob die Kaufsumme von 1,2 Millionen Euro zurücküberwiesen werden muss bzw. darf, weil die Verordnung jegliche Überlassung von Wirtschaftlichen Mitteln, hier die bereits überwiesene Kaufsumme, verbietet. Die weiteren Fragen sind, wer trägt die bisher angefallenen Kosten für den Immobilienmakler, Notar, Steuerberater, Gutachter, usw.?
Die Embargolisten zielen nicht nur auf die Terroristen, deren Namen ständig in den Medien auftauchen. Es geht um das Umfeld, um die Personen, die unauffällig mit ihren eigenen Geschäften die Ziele des Terrorismus fördern. Wer denkt, dass es dabei nur um Handel mit Sprengstoff und Waffen geht, kann böse erwachen.
Alle Geschäftskontakte müssen geprüft werden, wie beispielsweise: Auszahlung von Bargeld, Arbeitslohn, Kaufpreis, Mietzins u.ä.; Hingabe eines Schecks; Rücknahme einer Ware gegen Erstattung des Kaufpreises (Beispiele aus dem BAFA-Terrorismus-Merkblatt).
Neben dem Ärger über geplatzte Geschäfte und die damit verbundenen Verluste drohen zusätzlich noch empfindliche Strafen. Eine einfache, sichere und kostengünstige Möglichkeit sich gegen Verluste und Strafen zu schützen, bietet die Software "ID.prove" des Leonberger Softwareunternehmens Rausoft. Das Programm bietet die Möglichkeit, in sekundenschnelle in den offiziellen Embargolisten die Namen abzugleichen und den Vorgang dauerhaft zu protokollieren. (Rausoft: ra)
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