Identifikation von juristischen Personen
Brennpunkt Geldwäsche: Produkt für die formelle Identifikation von juristischen Personen
Verschiedene Werkzeuge helfen Finanzinstituten gesetzlichen Anforderungen bei Vermeidung der Geldwäsche zu erfüllen
(27.12.06) - Das Gesetz gegen die Geldwäsche verlangt, dass Finanzintermediäre ihre Kunden anhand eines beweiskräftigen Ausweises identifizieren. Doch wie lassen sich diese Vorgaben zu Identifikation juristischer personen umsetzen?
Die TvT compliance ag aus der Schweiz hat mit "TvT kycc" (know your corporate customers) ein Instrument entwickelt, das die Finanzbranche bei der Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht unterstützen soll.
TvT kycc ist eine Datenbank, die pro Land folgende Informationen liefert:
>> Welche Formen von juristischen Personen gibt es?
>> Welche Dokumente identifizieren eine juristische Person?
>> Wer bewahrt solche Identifikationsdokumente auf und stellt sie aus?
>> Wer stellt Beglaubigungen und Überbeglaubigungen aus?
Die Datenbank wird ständig ausgebaut und aufdatiert.
Gleichzeitig bietet TvT compliance mit dem Produkt "TvT country" eine Länderliste nach Risikokategorien an. Beispielsweise müssen Gemäß Art. 7 der neuen Geldwäscherei-Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission (GwV EBK) die Banken alle bestehenden und neuen Kundenbeziehungen mit erhöhten Risiken kennzeichnen. Als wichtiges Kriterium für diese Kategorisierung wird die geographische Herkunft des Kunden angeführt.
Mit TvT country bietet der TvT compliance eine Liste an, die sämtliche Länder enthält, bei denen derzeit ein erhöhtes Risiko anzunehmen ist. Diese Liste wird in drei Kategorien unterteilt: von Kategorie I (erhöhtes Risiko) bis Kategorie III (höchstes Risiko). Die Zuweisung der Länder zu den einzelnen Kategorien basiert auf verlässlichen, anerkannten Grundlagen wie die FATF-Liste der nicht-kooperativen Staaten, die Indices von Transparency International, die Länder, gegen welche die UNO und die Schweiz Wirtschaftssanktionen erließ, die Evaluationen des Financial Stability Forums sowie eine eigene Wertung aufgrund intensiver Auslandtätigkeit von TvT. Mit TvT country haben Kunden eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung der GwV-EBK.
Mit dem Produkt "TvT rules" bietet das Unternehmen zusätzlich Expertenregeln an. Sie sind auf einer CD-ROM als Musterset von Standard- und Experten-Regeln erhältlich, welche die Finanzintermediäre verwenden können. Diese Regeln sind plattformunabhängig und können den Spezifika der Finanzinstitute angepasst werden. Sie sind außerdem frei parametrisierbar. (TvT compliance: ra)
Meldungen: Screening-Lösungen
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Exaktes Screening ohne falsch-positive Treffer
Industrie- und Handelsfirmen, Speditions- und Logistikunternehmen, die aktuell Geschäfte mit Russland tätigen, sollten sich schnellst möglich über die neuen Embargomaßnahmen informieren. Andernfalls drohen ihnen vielleicht drastische Strafen. Hintergrund sind die von der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. August beschlossenen umfangreichen Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarkts sowie Verbote für die Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern und Ausrüstungsgegenständen für den Energiesektor.
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Compliance: Überprüfung von Geschäftspartnern
Compliance ist die Beschreibung und Umsetzung gesetzlicher und unternehmenseigener Gebote und Verbote. Im Mittelstand findet dies scheinbar wenig Beachtung. Das "YouAtNotes CRM" bietet mit dem "YouAtNotes Compliance Assistant" einen Ansatz zur Erfüllung. Compliance ist in großen Unternehmen ein Thema und wird entsprechend umgesetzt. Im Mittelstand führt es scheinbar noch einen Dornröschenschlaf . Insbesondere die Anti-Terror-Liste ist nach den Anschlägen der Vergangenheit ein starker Faktor, dabei sind bei GmbHs und AGs die Geschäftsführer und Vorsitzenden persönlich für die Einhaltung haftbar.
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Automatisch aktualisierte Sanktionslisten
Die Compliance-Software "aceIT-embargo" der Firma exITed wurde umfangreich überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Version 3.20 enthält zahlreiche Erweiterungen wie Volltextsuche in beliebigen Dokumenten, Echtzeitverarbeitung und die Integration der US-amerikanischen Sanktionsliste "Denied Persons List" des U.S. Bureau of Industry and Security.
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Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten
Die Tonbeller AG kündigt gemeinsam mit ihrem spanischen Partner TAC3 - Tecnologías Avanzadas de Cumplimiento - die Verfügbarkeit der spanischen Version der "Siron Compliance Solutions" an.
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Terrorismus-Kampf und Embargo-Liste
Gracefulsoft bietet seit Anfang 2008 eine laut eigenen Angaben lizenzkostenfreie Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 an, die nun nochmals verbessert und erweitert wurde. Zusätzlich hat Gracefulsoft seit Kurzem auch alternativ eine kostenpflichtige Variante im Programm, die dem Kunden weitere Erleichterungen bietet, z.B. eine automatische Vervollständigung der Eingaben auf Basis der vorherigen Suchvorgänge.
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Verwaltung internationaler PEP-Compliance
Norkom Technologies gab die Markteinführung des "Norkom Watch List Smart Update" bekannt, einem gänzlich neuen Analyseprozess. Dieser soll bei der Ermittlung von Finanzdelikten die Quote falschpositiver Treffer verringern, was für die führenden Finanzinstitute zu beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Einsparungen führen kann. Dagegen soll das Risiko, dass ein wichtiger Treffer nicht angezeigt wird, laut Herstellerangaben nicht erhöht werden.
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Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen
Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.
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Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.
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Embargolisten gegen Terrorismus
Alles schien perfekt. Der Vertrag beurkundet, das Geld überwiesen. Nur das Grundbuchamt hatte aufgepasst und verweigerte die Umschreibung des Grundstücks. Der Name eines Käufers stand auf den Embargolisten.
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Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten
Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.