E-Government und elektronischen ID-Karte
Einführung von elektronischen Personaldokumenten mit einem integrierten Chip: Sich auch im Internet gegenüber Behörden identifizieren
CeBIT 2008: Erste kommerzielle Online-Anwendung mit der Europäischen Bürgerkarte
(04.03.08) - Auf der diesjährigen CeBIT (Halle 6, Stand J46) zeigt Giesecke & Devrient (G&D) gemeinsam mit der Wirecard Bank AG die erste E-Business-Anwendung mit einer elektronischen ID-Karte, wie sie derzeit von mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geplant wird. Die Grundlage dieser Anwendung ist die Registrierung und Anmeldung beim Internet-Bezahldienst "Wirecard" der Wirecard Bank. Die elektronische ID-Karte und die persönliche PIN-Nummer ermöglichen erstmals die gegenseitige Online-Authentisierung von Bank und Kunde auf Basis eines amtlichen Personaldokumentes. Der heimische Internet-PC muss dazu lediglich mit einem einfachen Kontaktlos-Kartenleser und einer speziellen Software aufgerüstet werden.
Giesecke & Devrient setzt damit erstmals die Standards für eine europäische Bürgerkarte mit Chip (European Citizen Card) und die Middleware für kommerzielle Anwendungen um. "Dies ist ein wichtiger Meilenstein für sichere E-Government- und E-Business-Anwendungen. Sowohl der Anwender als auch der Online-Diensteanbieter erhalten durch die zuverlässige gegenseitige Authentisierung auf Basis eines amtlichen elektronischen Dokuments eine zusätzliche Sicherheit für ihre Transaktionen im Internet", unterstreicht Hans-Wolfgang Kunz, Geschäftsführer des Bereiches Government Solutions bei Giesecke & Devrient.
Mehrere europäische Staaten, auch Deutschland, planen die Einführung von elektronischen Personaldokumenten mit einem integrierten Chip. Damit soll es künftig möglich sein, sich auch im Internet gegenüber Behörden zu identifizieren. Gleichzeitig kann der elektronische Ausweis dazu beitragen, E-Business-Anwendungen im Internet sicherer und komfortabler zu machen. Die heutige Vielfalt von Benutzernamen und Passwörtern zur Anmeldung an Internet-Portalen entfällt.
Bei jeder Transaktion schützt ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren, das sogenannte Extended Access Control (EAC) Protokoll, die persönlichen Daten des Anwenders wie Name, Adresse oder Geburtsdatum auf dem Chip der elektronischen ID-Karte vor unberechtigtem Zugriff. Darüber hinaus wird ein sicherer Kanal zwischen dem Server des Online-Diensteanbieters – beispielsweise der Wirecard Bank – und dem Chip des elektronischen Ausweises aufgebaut.
Dieser prüft das individuelle Zugriffszertifikat des Diensteanbieters und stellt damit sicher, dass dieser nur auf Daten des elektronischen Ausweises zugreifen kann, die für seine Geschäftsprozesse notwendig sind. Der Bürger muss dabei diesen Datenzugriff explizit mit seiner PIN bestätigen und bestimmt so jederzeit selbst über die Verwendung von Informationen zu seiner Person. (Giesecke & Devrient: ra)
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