Datenschutz bei "Google Street View"
Gesetzentwurf des Bundesrates zu Geoinformationen im Internet: Geltende Rechtsvorschriften seien nicht ausreichend
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll um eine neue Bestimmung ergänzt werden - Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
(09.08.10) - Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll zu diesem Zweck um eine neue Bestimmung ergänzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ("Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" - 17/2765).
Um für die Betroffenen eine "hinreichende Transparenz" zu schaffen und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, solle eine großformatige Erfassung von Gebäuden, Straßen und Plätzen über das Internet innerhalb von vier Wochen, spätestens eine Woche vor Beginn der Aufnahmen im Internet und in örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht werden. Ort und Zeitpunkt der Aufnahme seien jeweils mit anzugeben.
Die Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend seien. Im Internet würden die entsprechenden Daten "massenhaft" erhoben und gespeichert. Das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden, liefe durch Anbieter wie "Google Street View" ins Leere, so argumentiert der Bundesrat.
Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben die aufgezeigte Problematik bewusst. Sie prüfe derzeit den Handlungsbedarf, um im Zeitalter des Internets datenschutzrechtliche Bestimmungen, speziell bei Geoinformationen, anzupassen. Eine gesetzliche Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits sowie wirtschaftlichen Interessen und der grundsätzlich möglichst uneingeschränkten Nutzung des Internets andererseits gewährleisten. Für eine gesetzliche Regelung läge die Rechtfertigung in einer Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Sie müsste insbesondere die Frage einbeziehen, ob es sich bei Gebäudeabbildungen um personenbezogene Daten handelt. Sie werde ihr Ergebnis "zeitnah" vorlegen, kündigt die Regierung an. (Bundesrat: ra)
Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung bei Widerspruch bei Google-Street View finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".
Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW
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