Korrekturen des Insolvenzplanrechts vornehmen


FDP fordert: Sanierung von Unternehmen im Insolvenzplanverfahren vornehmen
HRE: Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle


(24.03.09) - Das Insolvenzplanrecht ist so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/12285). Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur "schnellen und konsequenten Sanierung eines notleidende Unternehmens".

Es stelle somit ein sehr effektives Mittel zu Unternehmensrestrukturierung dar. Der Weg der Enteignung verkenne demgegenüber die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer "ordnungspolitisch vertretbaren und den Steuerzahler gering belastenden Lösung". Die Liberalen argumentieren, schon jetzt zeige sich, dass staatliche Hilfe in Höhe von 102 Milliarden Euro die "Hypo Real Estate" nicht zu stabilisieren vermocht hätten.

Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle und welche Kosten damit verbunden seien. Dem Steuerzahler sei nach Finanzhilfen dieser Größenordnung nicht zumutbar, den Aktionären und Gläubigern der Bank ihre Risiken abzunehmen, so die Liberalen.

Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, in einem Gesetzentwurf Korrekturen des Insolvenzplanrechts vorzunehmen, um durchgreifende Sanierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmenstöchter durchschlage. Die Bundesregierung müsse ferner Möglichkeiten schaffen, bestehende Beratungsprogramme zur Krisenprävention auch zur Sanierungsunterstützung nutzen zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

Kontext (externer Link):
Video zum Thema HRE-Enteignung:
Bundesminister Steinbrück äußert sich zur Notwendigkeit des Gesetzes

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