Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik
Deutsche Bundesregierung will Ländervorschläge zur IT-Sicherheit prüfen
Nach dem Willen des Bundesrates soll in dem Gesetz sichergestellt werden, dass auch die Länder in den Genuss von vom BSI bereitgestellten IT-Sicherheitsprodukten kommen können
(23.03.09) - Die Bundesregierung will bei dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik (IT) des Bundes mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates prüfen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (16/12225) zum entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (16/11967) hervor.
Der Entwurf sieht vor, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Befugnisse einzuräumen, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik (IT) in der Bundesverwaltung zu machen und Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die IT-Sicherheit abzuwehren.
"Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weiter", heißt es in der Vorlage, mit der sich das Plenum des Bundestages in erster Lesung befasste.
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Nach dem Willen des Bundesrates soll in dem Gesetz sichergestellt werden, dass auch die Länder in den Genuss von vom BSI bereitgestellten IT-Sicherheitsprodukten kommen können. Ferner plädiert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme unter anderem dafür, dass Produkthersteller bei Sicherheitslücken zu informieren sind, bevor die Öffentlichkeit gewarnt wird.
Um das Risiko der Ausnutzung solcher Lücken in gefährdeten Programmen nicht zu erhöhen, müssten die betroffenen Anbieter vor der Öffentlichkeit informiert werden und Gelegenheit zu geeigneten Gegenmaßnahmen haben, argumentiert der Bundesrat.
In ihrer Gegenäußerung sichert die Bundesregierung zu, die Vorschläge zu prüfen. Allerdings sei sie der Ansicht, dass "jedenfalls bei besonders schwerwiegenden Gefahren eine sofortige Warnung der Öffentlichkeit möglich bleiben muss, wenn ansonsten ein Zeitverlust zu befürchten ist". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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