Dem EU-Verhaltenskodex beigetreten
EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz: Auch TikTok macht mit
Geplantes neues Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren aufgreifen
TikTok ist dem EU-Verhaltenskodex gegen illegale Hetze im Netz beigetreten. Die Videoplattform ist bereits das neunte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Im Juni von der Kommission veröffentlichte Ergebnisse zeigen, wie wirksam der Kodex ist: Die Technologieunternehmen reagieren demnach immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze. Allerdings erwartet die Kommission von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden.
TikTok ist nach Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, Snapchat, Dailymotion und Jeuxvideo.com das neunte Unternehmen, das dem EU-Verhaltenskodex beigetreten ist. Wie die Ergebnisse der im Juni 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten fünften Bewertung zeigen, führt der Verhaltenskodex dazu, dass Technologieunternehmen 90 Prozent der markierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden bewerten und 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hassreden gelten, entfernen. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 und 28 Prozent.
Die EU-Kommission mahnte allerdings an, dass die Unternehmen die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen müssen. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren aufgreifen.
Nächste Schritte
Die Kommission hatte am 2. Juni eine öffentliche Konsultation zum Gesetz über digitale Dienste gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Meinungen, Fakten und Daten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Online-Plattformen, wissenschaftlichen Kreisen, der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern einholen, die dabei helfen sollen, das künftige Regelwerk für digitale Dienste auszugestalten.
Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt "die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe" als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.
Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 10.12.20
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