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Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen


Neue EU-Vorschriften für audiovisuelle Medien
Neue Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen



Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in allen Mitgliedstaaten muss umgesetzt werden. Die darin enthaltenen Regeln dienen vor allem dem Schutz Minderjähriger vor Hassreden und anderen schädlichen Inhalten auf Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen. Außerdem tragen sie zur Wahrung der kulturellen Vielfalt bei, da sie die Produktion und Förderung europäischer Werke erleichtern und eine vielfältigere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.

Die neuen Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: "Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste machen wir einen weiteren Schritt, um einen modernen europäischen Medienrahmen zu schaffen, der innovativere Dienste ermöglicht, unsere europäische Kultur in Abrufkatalogen fördert und unsere Kinder vor illegalen und schädlichen Online-Inhalten schützt. Wir arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die neuen audiovisuellen Vorschriften vollständig und wirksam umgesetzt werden." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 11.12.20


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