Einfuhren von Elektrofahrzeugen
Von der Theorie zur Praxis: Die EU-Kl-Verordnung effektiv umsetzen
Die Verordnung tritt gem. Art. 113 KI-VO zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Dies geschah am 13.7.2024
Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt. Darin wurden die Stellungnahmen der interessierten Parteien zu den am 4. Juli 2024 veröffentlichten vorläufigen Ausgleichszöllen berücksichtigt. Zudem wurden mittlerweile einige Untersuchungsmaßnahmen abgeschlossen, die im Rahmen der vorläufigen Sachaufklärung noch nicht vollständig durchgeführt worden waren.
Die Offenlegung des Entwurfs der endgültigen Feststellungen ist ein Zwischenschritt in einer Handelsschutzuntersuchung. Wie auch bei der vorläufigen Sachaufklärung soll den interessierten Parteien dadurch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Sobald die Kommission alle Stellungnahmen geprüft hat und die Mitgliedstaaten sich dazu geäußert haben, wird die endgültige Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dies sind die wichtigsten Neuerungen im Entwurf der endgültigen Feststellungen, die noch geändert werden können, wenn begründete Stellungnahmen interessierter Parteien vorliegen:
Die vorgeschlagenen Zollsätze wurden auf der Grundlage begründeter Stellungnahmen interessierter Parteien zu den vorläufigen Maßnahmen geringfügig angepasst. Außerdem wurden mittlerweile Untersuchungsmaßnahmen abgeschlossen, die im Rahmen der vorläufigen Sachaufklärung noch nicht vollständig durchgeführt worden waren:
>> BYD: 17,0 Prozent
>> Geely: 19,3 Prozent
>> SAIC: 36,3 Prozent
>> Andere mitarbeitende Unternehmen: 21,3 Prozent
>> Alle übrigen nicht mitarbeitenden Unternehmen: 36,3 Prozent
Tesla wird als Ausführer aus China ein unternehmensspezifischer Zollsatz gewährt, der in dieser Phase auf 9 Prozent festgesetzt wird.
Mehrere chinesische Ausführer und bestimmte Joint Ventures mit EU-Herstellern, die während des Untersuchungszeitraums noch keine Ausfuhren tätigten, können in den Genuss des für ihre verbundenen mitarbeitenden Unternehmen vorgesehenen niedrigeren Zollsatzes kommen.
Es werden keine rückwirkenden Ausgleichszölle erhoben.
Verfahren und nächste Schritte
Am 4. Oktober 2023 leitete die Kommission von Amts wegen eine formelle Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren von Elektrofahrzeugen (Pkw) mit Ursprung in China ein,
Am 4. Juli 2024 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung zur Einführung vorläufiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China. Diese Zölle traten am 5. Juli 2024 in Kraft.
Am 20. August 2024 legte die Kommission den interessierten Parteien den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Elektroautos aus China offen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Kommission alle Stellungnahmen der interessierten Parteien zur Verordnung zur Einführung vorläufiger Maßnahmen geprüft hatte.
Interessierte Parteien haben ferner die Möglichkeit, so bald wie möglich eine Anhörung bei den Kommissionsdienststellen zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben.
Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen legt die Kommission die endgültige Entscheidung den Mitgliedstaaten vor, die im Rahmen des Ausschussverfahrens, und zwar nach dem Prüfverfahren, darüber abstimmen (der Kommissionsvorschlag wird angenommen, wenn sich nicht eine qualifizierte Mehrheit dagegen ausspricht). Diese Abstimmung ist verbindlich.
Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach der Einführung vorläufiger Zölle beschlossen werden. Eine Durchführungsverordnung der Kommission mit den endgültigen Feststellungen der Untersuchung wird spätestens am 30. Oktober 2024 (innerhalb von höchstens 13 Monaten nach der Einleitung der Untersuchung) im Amtsblatt veröffentlicht.
Etwaige Maßnahmen sind dann fünf Jahre lang in Kraft und können auf begründeten Antrag und im Anschluss an eine Überprüfung verlängert werden.
Hintergrund
Die Untersuchung wurde von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 13. September 2023 in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union angekündigt. Diese Entscheidung stützte sich auf wachsende, durch Fakten untermauerte Bedenken wegen des raschen Anstiegs der niedrigpreisigen Importe von Elektrofahrzeugen aus China in den letzten Jahren. Die Kommission hält strikt bestimmte rechtliche Verfahren ein, die mit den EU-Vorschriften und dem WTO-Regelwerk im Einklang stehen und es allen betroffenen Parteien – einschließlich der chinesischen Regierung und den Unternehmen bzw. ausführenden Herstellern aus China – ermöglichen, Stellungnahmen, Beweise und Argumente vorzubringen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 01.09.24
Newsletterlauf: 05.11.24
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