Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

"Black Box" der Lebensmittelkette öffnen


Europäische Kommission will mehr Preistransparenz entlang der Lebensmittelkette
Eine bessere Markttransparenz wird einen gleichberechtigten Zugang zu und mehr Klarheit über Preisinformationen ermöglichen



Nach dem Verbot unlauterer Handelspraktiken und der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern hat die Europäische Kommission ein drittes Element zur Verbesserung der Fairness in der Lebensmittelversorgungskette vorgelegt. Konkret geht es dabei um mehr Transparenz darüber, wie die Preise für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse entlang der Lebensmittelversorgungskette festgelegt werden.

EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärte: "Die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken war für die Kommission eine Priorität. Eine bessere Markttransparenz wird einen gleichberechtigten Zugang zu und mehr Klarheit über Preisinformationen ermöglichen; dies wird unsere Lebensmittelkette fairer und ausgewogener machen. Diese neuen Vorschriften werden die kürzlich verabschiedete Richtlinie ergänzen, mit der unlautere Handelspraktiken unterbunden und schwächere und kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden. Ihre Einführung spiegelt die sehr wichtige öffentliche Unterstützung für eine stärkere Rolle der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette wider, die in der gesamten EU vorhanden ist."

Die Unterschiede zwischen An- und Verkaufspreisen können Informationen über die Kosten für Zwischenhändler (z. B. Transport, Versicherung, Lagerung usw.) zwischen Verkäufern und Käufern liefern. Mehr Transparenz kann zu besseren Geschäftsentscheidungen führen und das Vertrauen in einen gerechten Handel zwischen den einzelnen Stufen der Lebensmittelversorgungskette stärken. Der Zugang zu zeitnahen und leicht zugänglichen Informationen über Marktentwicklungen ist auch für einen wirksamen Wettbewerb auf den Weltmärkten von zentraler Bedeutung.

Es gibt zwar zahlreiche Informationen über die Entwicklungen auf den Agrarmärkten (Preise, Produktionsmengen, Lagerbestände usw.), es gibt aber fast keine Marktinformationen über andere wichtige Märkte der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere über die Märkte zwischen den Landwirten und Verbrauchern in der Lebensmittelverarbeitung und im Einzelhandel. Die Informationsasymmetrie zwischen Landwirten und anderen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette benachteiligt die Landwirte und untergräbt das Vertrauen in einen fairen Handel. Dieser Mangel an Informationen über Marktentwicklungen seitens der Verarbeiter und Einzelhändler wurde schon als "Black Box" der Lebensmittelkette bezeichnet. Der Vorschlag trägt dazu bei, sie zu öffnen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen Fleisch, Eier, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Ackerkulturen, Zucker und Olivenöl. Sie bauen auf Datenerhebungssystemen und -verfahren auf, die bereits vorhanden sind und von den Marktbeteiligten und den Mitgliedstaaten genutzt werden, um der Kommission Marktinformationen zu melden, wobei ihr Anwendungsbereich nun ausgeweitet wird. Jeder Mitgliedstaat ist für die Erhebung von Preis- und Marktdaten zuständig. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, den kosteneffizientesten Ansatz zu wählen und sich nicht auf kleine und mittlere Unternehmen zu konzentrieren, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Mitgliedstaaten werden die Daten der Kommission übermitteln, die sie ihrerseits auf ihrem Agrar- und Lebensmitteldatenportal und in den EU-Marktbeobachtungsstellen bereitstellt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen korrekt sind und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Nach den Verfahren der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird der Vorschlag nun für einen vierwöchigen Konsultationszeitraum veröffentlicht. Er wird dann von der Europäischen Kommission angenommen und tritt sechs Monate nach ihrer Annahme in Kraft.

Hintergrund
Die Kommission arbeitet schon seit Beginn ihrer Amtszeit daran, die Lebensmittelversorgungskette gerechter und ausgewogener zu gestalten.

Im Jahr 2016 wurde die Task Force "Agrarmärkte" (AMTF) mit dem Ziel eingerichtet, die Rolle der Landwirte in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu bewerten und Empfehlungen abzugeben, wie sie gestärkt und verbessert werden kann.

Auf der Grundlage dieser Empfehlungen leitete die Kommission 2017 eine Folgenabschätzung in der und eine öffentliche Konsultation zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette ein, die jeweils drei Elemente umfassten: unlautere Handelspraktiken, Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Markttransparenz.

Eine im Februar 2018 veröffentlichte EU-weite Umfrage zeigt, dass es eine große Mehrheit der Befragten (88 Prozent) für wichtig hält, die Rolle der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Gleichermaßen stimmten 96 Prozent der Teilnehmer an der 2017 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Aussage zu, dass es eines ihrer Ziele sein sollte, die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken.

Die Kommission legte letztes Jahr ihren Vorschlag zum Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, der vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten im April 2019 angenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 16.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen