Fusion in der Nylonindustrie
Europäische Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF
Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Auflage, dass in den Verpflichtungsangeboten vorgeschlagene Unternehmensteile veräußert werden.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Nylon wird für viele verschiedene Arten von Produkten verwendet: nicht nur für Textilien und Teppiche, sondern auch für Kfz-Bauteile, die dadurch leichter und umweltfreundlicher werden sollen. Wir haben beschlossen, die Schaffung eines bedeutenden europäischen Akteurs auf diesem Markt zu genehmigen, weil die von BASF und Solvay angebotenen Verpflichtungen gewährleisten, dass der Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen oder zu einer geringeren Auswahl für die europäischen Unternehmen und letztlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen wird."
Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen. Er betrifft die Unternehmen Solvay und BASF, die beide in der Nylonindustrie tätig sind und sowohl Nylonverbindungen als auch Nylonfasern herstellen.
Nylonverbindungen kommen aufgrund ihres geringen Gewichts und der guten Wärmebeständigkeit in vielen Bereichen zum Einsatz, insbesondere in der Automobil- und der Elektronikindustrie. Sie gehören zu den fortgeschrittenen Werkstoffen, die für die Entwicklung leichterer und emissionsärmerer Autos verwendet werden. Nylonfasern werden vor allem für Kleidung, insbesondere Sportbekleidung, verwendet. Nylonverbindungen und Nylonfasern werden aus dem Vorprodukt Adiponitril ("ADN"), einem Ölderivat, hergestellt.
BASF und Solvay verfügen in der gesamten Nylonwertschöpfungskette, insbesondere jener von Nylon 6.6, über beherrschende bzw. starke Marktpositionen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19
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