Fusion in der Nylonindustrie
Europäische Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF
Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Auflage, dass in den Verpflichtungsangeboten vorgeschlagene Unternehmensteile veräußert werden.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Nylon wird für viele verschiedene Arten von Produkten verwendet: nicht nur für Textilien und Teppiche, sondern auch für Kfz-Bauteile, die dadurch leichter und umweltfreundlicher werden sollen. Wir haben beschlossen, die Schaffung eines bedeutenden europäischen Akteurs auf diesem Markt zu genehmigen, weil die von BASF und Solvay angebotenen Verpflichtungen gewährleisten, dass der Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen oder zu einer geringeren Auswahl für die europäischen Unternehmen und letztlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen wird."
Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen. Er betrifft die Unternehmen Solvay und BASF, die beide in der Nylonindustrie tätig sind und sowohl Nylonverbindungen als auch Nylonfasern herstellen.
Nylonverbindungen kommen aufgrund ihres geringen Gewichts und der guten Wärmebeständigkeit in vielen Bereichen zum Einsatz, insbesondere in der Automobil- und der Elektronikindustrie. Sie gehören zu den fortgeschrittenen Werkstoffen, die für die Entwicklung leichterer und emissionsärmerer Autos verwendet werden. Nylonfasern werden vor allem für Kleidung, insbesondere Sportbekleidung, verwendet. Nylonverbindungen und Nylonfasern werden aus dem Vorprodukt Adiponitril ("ADN"), einem Ölderivat, hergestellt.
BASF und Solvay verfügen in der gesamten Nylonwertschöpfungskette, insbesondere jener von Nylon 6.6, über beherrschende bzw. starke Marktpositionen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.