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EU-Vorschriften über Dienstleistungen


Europäische Kommission wird tätig, damit Selbständige und Unternehmen im Dienstleistungsbereich in vollem Umfang vom EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen profitieren können
Insgesamt verschickt die Kommission 31 Aufforderungsschreiben, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben sowie zwei mit Gründen versehenen Stellungnahmen, in denen auf mehrere Beschränkungen im Dienstleistungssektor eingegangen wird



Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 27 Mitgliedstaaten eingeleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Vorschriften über Dienstleistungen und Berufsqualifikationen zu gewährleisten. Wie in der Mitteilung über den Binnenmarkt im November 2018 hervorgehoben wurde, können Bürger und Unternehmen nur dann in den Genuss der zahlreichen Vorteile des Binnenmarkts kommen, wenn die gemeinsam vereinbarten Vorschriften tatsächlich vor Ort die gewünschte Wirkung haben. Die Kommission wird tätig, um die Einhaltung der EU-Vorschriften im Dienstleistungsbereich sicherzustellen. Während der Dienstleistungssektor zwei Drittel der Wirtschaft in der EU ausmacht, stehen dem Sektor immer noch einige Hindernisse bei der Ausschöpfung seines Potenzials zum Nutzen der Verbraucher, Arbeitssuchenden und Unternehmen sowie bei der Generierung von Wirtschaftswachstum in ganz Europa entgegen.

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Wir bringen ein Paket von Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg und gewährleisten damit die wirksame und einheitliche Durchsetzung der EU-Vorschriften, die es Selbständigen und Unternehmen ermöglichen, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten. Die Beseitigung der derzeit bestehenden Hindernisse wird den Binnenmarkt für Dienstleistungen ankurbeln, der somit sein volles wirtschaftliches Potenzial entfalten kann. Aber es muss noch mehr getan werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken und die Legislativvorschläge annehmen, die die Kommission im Januar 2017 im Rahmen ihres Dienstleistungspakets vorgelegt hat."

Insgesamt verschickt die Kommission 31 Aufforderungsschreiben, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben sowie zwei mit Gründen versehenen Stellungnahmen, in denen auf mehrere Beschränkungen im Dienstleistungssektor eingegangen wird:

>> Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten (alle, ausgenommen Dänemark) wegen Nichtübereinstimmung ihrer Rechtsvorschriften und Rechtspraxis mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und den entsprechenden Zugang zu Tätigkeiten (Verstoß gegen die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen);
>> eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Zypern und ein Aufforderungsschreiben an Portugal betreffend ihre spezifischen Vorschriften zum Zugang zu Tätigkeiten von Ingenieuren und Architekten (Verstoß gegen die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen);

>> ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Kroatien in Bezug auf Beschränkungen für Rechtsanwälte, die multidisziplinäre Dienste anbieten, Werbebeschränkungen und Beschränkungen des Rechts auf Berufsausübung (Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinie 98/5/EG über die Niederlassung von Rechtsanwälten und Anwaltskanzleien);

>> zwei Aufforderungsschreiben an Frankreich und Polen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Irland wegen der von ihnen verhängten Beschränkungen für die Werbung im Dienstleistungssektor (Verstoß gegen Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Dienstleistungsrichtlinie);

>> ein Aufforderungsschreiben an Belgien bezüglich des Genehmigungsverfahrens und der allgemeinen Anforderungen, die in der Region Brüssel für die Anbieter von Beherbergungsbetrieben (Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie) gelten.

Alle Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die weiteren Schritte des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten.

Hintergrund
Auch wenn auf den Dienstleistungssektor zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU und etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze entfallen, bleibt er hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum in diesem Sektor ist im Vergleich zum Rest der Welt besonders niedrig. Um diesen Trend umzukehren und zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft ankurbeln und das Potenzial des Binnenmarkts für Dienstleistungen besser nutzen.

Die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG), die Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) und die beiden Rechtsanwaltsrichtlinien (Richtlinie 77/249/EWG des Rates und Richtlinie 98/5/EG) bieten Unternehmen und Selbständigen, die Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt erbringen, erhebliche Möglichkeiten. Sie bilden den Rechtsrahmen für den freien Dienstleistungsverkehr, eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts.

Durch die Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) sollen die europäischen Dienstleistungsmärkte ihr Potenzial voll entfalten können, indem überzogene rechtliche und verwaltungstechnische Handelshemmnisse beseitigt werden. Die Mitgliedstaaten können Beschränkungen für Dienstleister nur dann vorsehen, wenn sie nicht diskriminierend, gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Andere weniger einschränkende Maßnahmen sind nicht zulässig.
Die Kommission stellte im Juni 2016 Leitlinien zur Anwendung des bestehenden EU-Rechts auf die kollaborative Wirtschaft bereit.
Was die Anerkennung von Berufsqualifikationen betrifft, trägt die EU mit einem modernen System dazu bei, die Arbeitsmärkte flexibler zu gestalten und die Niederlassung von Dienstleistern und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu erleichtern (Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU).
(Europäische Kommission: ra

eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 21.03.19


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