Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überkompensation von gezahlter MwSt.


Besteuerung: Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte
Deutschland wendet die Pauschalregelung standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe




Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen, weil die EU-MwSt-Regelung für Landwirte nicht korrekt angewendet wurde. Nach den geltenden EU-Vorschriften können die Mitgliedstaaten ein MwSt-Pauschalregelung (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) anwenden, wonach die Landwirte ihren Kunden einen Pauschalbetrag ("Pauschalausgleich") auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Regelung ist für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder der vereinfachten Regelung für kleine Unternehmen auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.

Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe. Etwaige verwaltungstechnischer Schwierigkeiten spielen dabei keine Rolle. Die einzigen Landwirte, denen die Regelung nicht zugute kommt, sind gewerbliche Viehzüchter.

Laut Zahlen des Bundesrechnungshofs erhalten deutsche Landwirte, die unter die Pauschalregelung fallen, zudem eine Überkompensation für die von ihnen gezahlte MwSt. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte, denen die normalen Mehrwertsteuerregelungen keine Schwierigkeiten bereiten.

Hintergrund
Am 8. März 2018 leitete die Europäische Kommission mit der förmlichen, an die deutschen Behörden gerichteten Aufforderung, ihre Mehrwertsteuerregelung zu ändern, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Januar 2019 erging eine Aufforderung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der Deutschland nicht nachgekommen ist.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 24.10.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen