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Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln


Lebensmittel von zweierlei Qualität: Methodik für bessere Vergleichsprüfungen soll bis April stehen
Reform des EU-Verbraucherrecht: Das Problem der Lebensmittel von zweierlei Qualität endgültig ausräumen



Die Methodik für bessere Vergleichsprüfungen bei Lebensmitteln soll bis April vorliegen, wie EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová in Prag ankündigte. Mithilfe der von der Gemeinsamen Forschungsstelle mit Unterstützung von 16 Mitgliedstaaten entwickelten Methodik kann ab Mai eine koordinierte Testkampagne auf gemeinsamer wissenschaftlicher Basis durchgeführt werden. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union im letzten September angekündigt, nicht zu akzeptieren, "dass den Menschen in manchen Teilen Europas qualitativ schlechtere Lebensmittel verkauft werden als in anderen, obwohl Verpackung und Markenkennzeichnung identisch sind."

Die Kommission hat ihrer Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) 1 Mio. Euro für die Entwicklung der Methodik zur Verfügung gestellt. Dabei wurde die Gemeinsame Forschungsstelle von mindestens 16 Mitgliedstaaten sowie Interessensvertretern unterstützt. Die Untersuchungen betreffen die Zusammensetzung bestimmter Produkte, die in den meisten Mitgliedstaaten verkauft werden, und umfassen sowohl chemische als auch sensorische Tests. Die ersten Ergebnisse sollen bis Ende 2018 vorgestellt werden.

EU-Kommissarin Jourová erklärte: "Wir setzen unseren Aktionsplan fort, um das Problem der Lebensmittel von zweierlei Qualität endgültig auszuräumen. Die Tatsache, dass 16 Mitgliedstaaten daran teilnehmen verdeutlicht, dass es sich hier nicht um ein Ost-West-Gefälle handelt und dass wir die Frage gemeinsamen angehen werden. Die Reform des EU-Verbraucherrechts, der "New Deal for Consumers", die wir im April vorlegen werden, wird es den Unternehmen überdies erschweren, die Verbraucher irrezuführen, bzw. wird dazu führen, dass eine solche Irreführung sie teuer zu stehen kommt. Ich möchte die Verbraucher daran erinnern, dass sie am Ruder sind; sie sollten sich weigern, Produkte zu kaufen, die sie für minderwertig halten. Ich erwarte von der Unternehmerseite, dass sie den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht wird und EU-weit gleichwertige Produkte anbietet."

Bereits im September 2017 hatte die Kommission Leitlinien für die Anwendung und Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittel verabschiedet. In diesem Rahmen wurde auch die finanzielle Unterstützung von Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten angeboten. Kommissarin Jourová hat sich mehrfach mit Vertretern der Industrie getroffen, um diese aufzufordern, überall dort von einer Differenzierung von Produkten abzusehen, wo eine solche nicht durch spezifische Marktvorgaben gerechtfertigt ist. Einige Hersteller haben bereits mit der Änderung ihrer Rezepturen begonnen, um sicherzustellen, dass in der gesamten EU dieselben Produkte verkauft werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 11.04.18


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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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